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Und Landesrat Tilg rennt nocheinmal gegen die Wand [15.12.2015]
Auf das unten veröffentlichte Rechtsgutachten hin hat die ÖVP gestern gemeint, dem Verfasser Heinz Mayer am Zeug flicken zu müssen. Mayers Gutachten habe „schwerwiegende Lücken“, Mayer „vergesse“ auf die Novelle zum Tiroler Krankenanstaltengesetz von 2012 und Mayer „übersehe“ daher, dass ein Landesprimariat möglich sei (hier).
Das war zwar tapfer von Tilg und den seinen, aber recht kurz gedacht.
Ein Ergänzungsgutachten Heinz Mayers zum angesprochenen Tiroler KAG fährt mit der Argumentation der ÖVP erneut ums Eck, weil die Bestimmung, auf die sich der Landesrat beruft, in die Organisationskompetenz des Bundesgesetzgebers eingreift und damit selbst verfassungswidrig ist.
Das Ergänzungsgutachten in voller Länge
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