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Tirol, NSA, 1988 [06.05.2015]
Damals, 1988, wurde man noch vor Gericht gezerrt wegen Kreditschädigung und bei der Staatsanwaltschaft angezeigt wegen Verbreitung beunruhigender Gerüchte (§ 276 Strafgesetzbuch) wenn man die verbotene Tätigkeit der NSA in Österreich zur Sprache brachte.
Was war geschehen? Ich hatte im FÖHN-Heft 10/11 zum Thema „Stromkolonie Österreich“ Recherchen zu einer Begegnung der eher seltsamen Art veröffentlicht, die ein (Rund-)Funkexperte bei einer Wanderung zum großen Sendemasten auf der Haiminger Alm gehabt hatte.
Heute, 27 Jahre später, wird es wohl niemanden mehr geben, der am berichteten Sachverhalt den leisesten Zweifel hätte.
Wer hat geklagt? Natürlich die TIWAG, in Absprache mit dem Land Tirol (damals Alois Partl).
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wurden eingestellt, das Strafgerichtsverfahren der TIWAG gegen den FÖHN habe ich in allen Instanzen gewonnen. Die Aktion des Landesenegieversorgers hat dazu geführt, dass die Nachfrage nach dem FÖHN in die Höhe schnellte und das Strom-Heft sogar zweimal nachgedruckt werden musste (hier).
Natürlich hätte die Staatsanwaltschaft 1988 zuallererst in die andere Richtung, in die von NSA, BND und TIWAG, ermitteln müssen.
Und die Politik hätte spätestens damals – und nicht im Mai 2015 mit gespielter Entrüstung – Anzeige wegen geheimer Nachrichtentätigkeit einbringen müssen.
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