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FPÖ-Tirol: Klubgelder-Missbrauch? [06.11.2015]
„Fördermitteldiebe statt Gesetzesliebe“ könnte der Slogan im bekannt holprigen FP-Werbesprech lauten für das, was die Partei in ihrem Zwischenwahlkampf grad aufführt. Das Gesetz, um das es dabei geht, ist das Tiroler Parteienfinanzierungs- und Klubförderungsgesetz.
Die FPÖ, die selber kein Bein auf die Erde bringt, schlachtet derzeit in halbseitigen landesweiten Zeitungsanzeigen hemmungslos die jüngsten dietiwag.org-Geschichten aus ...
... und bezahlt diese plumpe Abwerzger-Promotion – nach eigenen Angaben - aus Mitteln des FPÖ-Landtagsklubs. Das ist unzulässig. „Die Förderungsempfänger dürfen die ihnen gewährten Förderungen nur zur Erfüllung ihrer parlamentarischen Aufgaben verwenden.“ (§ 5, Abs. 2) Parteiwerbung darf damit nicht finanziert werden. Das wird auf Nachfrage auch vom bekannten Politikwissenschafter und Parteienfinanzierungsexperten Hubert Sickinger (Wien) so eingeschätzt.
Wer selber mit Steuergeldern so umgeht, sollte andere besser nicht „Bonzen“ nennen.
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