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„Strafvorgemerkt“ [31.05.2013]
Im Strafbescheid wegen der behaupteten Verletzung des Abzeichengesetzes führt die Behörde „zur Strafbemessung“ (660 Euro Geldstrafe bzw. 6 Tage Ersatzfreiheitsstrafe) aus:
Das gesamte Straferkenntnis GZl. AS-33-2013 ist hier nachzulesen.
Strafvorgemerkt? Wie das?
Vielleicht in dem Sinne, dass ich bei der politisch agierenden BH Imst schon länger zur Abstrafung vorgemerkt bin, im Sinne von: Den wollen wir einmal kriegen, wenn’s irgendwie geht! Den haben wir schon auf der Liste. Auf den haben wir schon gewartet!
Ich musste selbst bei der BH Imst nachfragen, um was es sich denn handeln könnte und bekam gleich mein ganzes Vorstrafenregister vorgehalten:
Was hatte ich verbrochen? Ich hatte gegen das Tiroler Aufenthaltsabgabengesetz (AAG) verstoßen.
In der Tat hatte ich eine Rechnung des Tourismusverbands Ötztal verschlampt, verschludert, verlegt, vergessen, wie auch immer, die Nächtigungsabgabe für den Juli 2012 in der Höhe von 26 Euro nicht bezahlt. Auf die Mahnung der eintreibenden Behörde hin, der Tourismusabteilung des Landes, Anfang Dezember 2012, habe ich den eingeforderten Betrag samt Säumnisaufschlag sofort überwiesen. Ende März 2013 traf dann noch eine Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft Imst in dieser Sache bei mir ein, in welcher eine Geldstrafe von 20 Euro (bzw. 2 Stunden Arrest) über mich verhängt wurde (hier). Den Betrag habe ich wegen der lächerlichen Höhe ohne Einspruch zu erheben am 2. April 2013 an die BH überwiesen.
Zwei Fragen, die sich dem Laien dazu stellen:
1. Reicht diese Lappalie für eine „Strafvormerkung“?
2.Ist diese Zwanzig-Euro-Geschichte „im Sinne des § 33 Strafgesetzbuch“, wie die BH Imst bei ihrer jetzigen Strafbemessung meint, wirklich „erschwerend“ zu werten?
Hier wird im Forum dazu diskutiert.
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