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Jakob Wolf als Bauwerber und Baubehörde in einer Person.
Befangenheit? Was soll denn das sein? [27.03.2013]
Dienstag vergangener Woche, 14 Uhr, Umhausen im Ötztal: Bürgermeister, ÖVP-Bezirksparteiobmann, ÖVP-Landtagsabgeordneter, ÖVP-Klubobmann-Stellvertreter im Tiroler Landtag und Geschäftsführer des Tiroler ÖVP-Seniorenbundes Jakob Wolf, zugleich Aufsichtsratsvorsitzender der sog. Gemeinnützigen WohnungsGmbH Neue Heimat Tirol, hat zu einer Bauverhandlung geladen, in der er als Chef der Neuen Heimat Bauwerber und als Bürgermeister Baubehörde erster Instanz ist. Es geht um das Projekt einer Wohnhausanlage der Neuen Heimat, das diese in Umhausen auf einem dafür wenig geeignet erscheinenden Grundstück mit seiner Hilfe realisieren möchte.
Die Liegenschaft, auf der die Wohnanlage auf Basis eines Baurechtes errichtet werden soll, ist im Besitze der „Holz-Marberger GmbH“. Der zugrunde liegende Baurechtsvertrag zugunsten der Neuen Heimat ist bereits im Juni 2012 (mit einer Laufzeit bis 31.12.2067) abgeschlossen worden. Das heißt, Jakob Wolf, der Bürgermeister von Umhausen, muss bereits damals seinem Alter Ego, dem Aufsichtsratspräsidenten bei der Neuen Heimat Jakob Wolf zugesichert haben, das Bauprojekt zu genehmigen. Andernfalls hätte Letztere den Vertrag nicht unterschreiben und den vereinbarten Bauzins an Marberger von 9.056 Euro netto jährlich niemals akzeptieren können.
Nicht ohne Grund gilt Jakob Wolf nebst Andreas Köll als abschreckendstes Beispiel eines präpotenten ÖVP-Politikers. Möge der Abschreckung am 28. April 2013 reicher Erfolg beschieden sein.
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