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Richterin lässt Hofherr-Verhandlung wegen mir platzen [04.10.2011]
Gestern fand vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat in Innsbruck eine Berufungsverhandlung in einem gegen Georg Hofherr laufenden Verwaltungsstrafverfahren statt. Oder eben nicht.
Die kuriose Geschichte, kurz erzählt, geht so: Vor etwas mehr als einem Jahr hat Georg Hofherr in den noblen Räumen seiner Agentur in der Altstadt Besuch vom Arbeitsinspektorat Innsbruck bekommen. Ausgehend von einem Anfangsverdacht wurden dabei mehrere Übertetungen von Arbeitnehmerschutzvorschriften festgestellt, die in Strafanzeigen gegen Hofherr Communication mündeten. Während die Agentur zumindest in einer Sache eine vergleichsweise niedrig ausgefallene Teilstrafe akzeptiert und bezahlt hat, hat sie gegen einen heftig ausgefallenen Strafbescheid infolge Übertretung des Arbeitszeitgesetzes Einspruch erhoben. Die Berufungsverhandlung darüber – Zl. 2011/29/2045 - war für den 3. Oktober 2011 angesetzt.
Der Beschuldigte Georg Hofherr – hier in einem Selbstporträt auf www.hofherr.com
Normalerweise hat davon niemand Kenntnis außer den Beteiligten und gibt es folgedessen auch keine Zuschauer. Als Georg Hofherr und sein Rechtsanwalt und Ex-Schwager Stefan Warbek meiner ansichtig werden, fällt ihnen, Deutsch gesprochen, das Ladl herunter und rutscht ihnen das Herz, das sie sich zur Berufung genommen haben, in die Hose. „Was macht der Herr Wilhelm da?“, stammelt der Anwalt gleich zu Beginn der Verhandlung. Und weiß sich nicht anders zu helfen, als den Ausschluss der Öffentlichkeit zu beantragen, die lediglich aus mir und zwei von mir informierten Beobachtern besteht.
Auf Befragung durch Richterin Theresia Kantner erkläre ich ihr, dass ich die Vorgänge rund um die Agentur Hofherr schon länger verfolge und bereits mehrfach darüber geschrieben habe.
Sie weiß jetzt nicht, was sie tun soll, unterbricht die Verhandlung und zieht sich zurück, um mit Kollegen zu beraten.
(Pause)
Wie immer in solchen Fällen werden auch von Hofherr Geschäftsgeheimnisse und Betriebsgeheimnisse vorgeschützt, die in der Verhandlung zur Sprache kommen würden. In Wahrheit geht es im Verfahren, wie gesagt, um Verletzungen arbeitsrechtlicher Bestimmungen durch Hofherr. Diese sind kein (technisches) Betriebsgeheimnis, und schon gar kein (vermögensbezogenes) Geschäftsgeheimnis, sondern gerade die strafbare Handlung, derentwegen die öffentliche Verhandlung stattfinden soll! Öffentlich deshalb, damit andere von der Tat erfahren und durch das Strafverfahren und die Strafe abgeschreckt werden, auch so eine Tat zu begehen. Den strafbaren Sachverhalt zum Betriebsgeheimnis umzudeuten, um die Öffentlichkeit auszuschließen, würde ja in letzter Konsequenz bedeuten, dass die Öffentlichkeit immer ausgeschlossen werden müsste. Nach zehn Minuten kommt die Richterin genau so ratlos zurück, wie sie vorher weggegangen ist. Sie traut sich weder, mich hinauszuwerfen, noch die Verhandlung gegen Hofherr endlich zu beginnen. Sie vertagt! Und verspricht, sich bis zu einem neuen Termin kundig zu machen. Was salomonisch aussieht, ist in Wahrheit höchst peinlich. Ein Vertagungsgrund hat mit Sicherheit nicht bestanden. Das Verwaltungsstrafgesetz sieht ohne Wenn und Aber vor:
„Der unabhängige Verwaltungssenat hat eine öffentliche mündliche Verhandlung durchzuführen.“
So beschämend das ganze für den UVS ist, für mich war’s trotzdem lustig, ist es mir doch noch nie gelungen, durch meine bloße Anwesenheit eine Verhandlung zu schmeißen.
Hofherr und Schwager haben hörbar aufgeatmet. Ihre Freude könnte indes von ziemlich kurzer Dauer sein, wenn der neue Verhandlungstermin auf dietiwag.org bekanntgegeben und der Saal nächstens bummvoll sein wird.
Es ist anzunehmen, dass Hofherr in Anbetracht solcher Aussichten die Berufung zurückziehen und die aufgebrummte Strafe bezahlen wird.
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