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TIWAG mit neuer Klage wieder abgeschlüpft [17.11.2008]
Die TIWAG hat im Laufe des Cross-Border-Prozesses beim Landesgericht Innsbruck eine zusätzliche Zivilklage mit einem Streitwert von 10.000 Euro gegen mich eingebracht. Darin hat sie behauptet, ich hätte gesetzeswidrig das Protokoll der Einvernahme ihres Zeugen Wolfgang Viehauser (des CBL-Spezialisten der zwischenzeitlich aufgerumpelten Kommunalkreditbank) auf dieser Webseite veröffentlicht. Das Verfahren darüber ist noch anhängig, aber es sieht so gar nicht danach aus, als ob die TIWAG wenigstens hier etwas reißen würde. Das Zivilgericht ist nämlich seinerseits mit der Anzeige bei der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachtes der „verbotenen Veröffentlichung“ (§ 301 StGB) kläglich gescheitert. Denn der zuständige Staatsanwalt hat die Ermittlungen umgehend eingestellt, weil gar kein Gesetzesverstoß vorliegt.
Bruno Wallnöfer, der auch hier wieder Geld verpulvert, hat sich also zu früh gefreut, wenn er die Journalisten schon von einem „kleinen Erfolg“ (TT) und von einem „Teilsieg“ (Kronenzeitung) hat schreiben lasssen.
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