Dazu der Landeshauptmann von Vorarlberg, Herbert Sausgruber in einer schriftlichen Anfragebeantwortung vom 16. April 2007:
„Das Substanzgenussrecht vermittelt keine aktienrechtliche Beteiligung an den Illwerken, sondern lediglich (...) Genussrechtszahlungen in Höhe von 10 % der jährlichen Gewinnausschüttungen der Illwerke. Damit ist sichergestellt, dass das Land Vorarlberg allein auf die Geschäftsführung der Illwerke Einfluss nehmen kann. Genussrechte beinhalten nämlich keine aktienrechtlichen Gestaltungs-, Kontroll- oder Anfechtungsrechte.“