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Rauch sagt in der Schweine-Affäre im U-Ausschuss die Unwahrheit [16.05.2008] Jetzt hat van Staa eh schon kein Glück, dann hat er mit seinem Parteigeschäftsführer auch noch so ein Pech! Wir reden nicht von seinen Unflätigkeiten, wir reden hier nur von strafrechtlich relevanten Dingen. Vor 14 Tagen war Hannes Rauch zum ersten Mal im parlamentarischen U-Auschuss geladen. Die Befragung streifte bald auch die dubiosen Ermittlungen rund um van Staas „Schwein“-Sager, obwohl dieser erst Ende des Jahres Thema im U-Ausschuss sein wird. Der Vorsitzende Peter Fichtenbauer hat den Zeugen Rauch ausdrücklich „an die Wahrheitspflicht sowie die strafrechtlichen Folgen einer falschen Aussage erinnert“ und ihn informiert, dass „eine vorsätzlich falsche Aussage vor dem Untersuchungsausschuss gemäß § 288 Abs. 3 Strafgesetzbuch wie eine falsche Beweisaussage vor Gericht mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe bestraft wird“. Und was tut Rauch? Er sagt falsch aus. Obwohl er zur Zeit des „Schwein“-Sagers noch Vertragsbedienster des Innenministeriums (Stellvertretender Sektionsleiter) ist und erst ab 1. Oktober 2007 Landesgeschäftsführer der ÖVP, besorgt er bereits Anfang September von Wien aus höchst aktiv ihre schmutzigen Geschäfte und stellt sich an die Spitze der Verleumdungskampagne gegen mich. Im Detail wird uns, d.h. van Staa, Hannes Rauch, Oskar Galopp, ein paar Leute vom BIA, den ein oder anderen Staatsanwalt und mich, die Sache dann beschäftigen, wenn sie im U-Ausschuss an der Reihe ist. Hier sei nur insoweit vorgegriffen, als Hannes Rauch bei seiner Befragung am 29. April 2008 seine aktive Täterschaft geleugnet hat: NRAbg. Peter Pilz befrägt den zukünftigen ÖVP-Landtagsabgeordneten Hannes Rauch: Auszug aus dem Protokoll des U-Auschusses vom 29. April 2008 „Es waren da halt einige Medienanfragen, die habe ich dann beantwortet.“ Das ist schlicht die Unwahrheit. Wie wir wissen, und wie es dokumentiert ist, hat Rauch ab 5. September 2007 von sich aus (!) reihenweise Journalisten angerufen und entsprechend bearbeitet. Seine falsche Aussage war kein Ausrutscher, kein Versprecher. Er wiederholt sie gleich noch einmal: „Ich bin angerufen worden, und dann habe ich reagiert und die Medienanfrage beantwortet. Punkt. Das ist eine Tätigkeit von fünf, sechs, sieben, acht Minuten.“ Und dann auch noch ein drittes Mal, siehe unten: „Und dann hat mich vermutlich ein Journalist oder die APA angerufen und hat mich gefragt, was meine Stellungnahme dazu ist.“ Gleichzeitig, und da haben wir sicher zu danken, verplappert er sich bezüglich der Sachverhaltsdarstellung der ÖVP an die Staatsanwaltschaft. Hat die ÖVP doch bisher immer so getan, als hätte sie mich nicht beim Staatsanwalt angezeigt, sagt der famose Rauch jetzt, nicht er sei das gewesen, sondern: „Das hat mein Vorgänger Georg Keuschnigg gemacht.“ Na, serwas! Da haben wir ja noch Unterhaltung auf die nächsten drei Jahre. Vielleicht länger als der Herr Rauch im Landtag sitzen wird. Weiterer Auszug aus dem Protokoll des U-Auschussesvom 29. April 2008 M.W. |
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