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Vorläufiges Ende im TIWAG-Prozess [30.06.2008]
Es gibt noch kein Urteil des Gerichts, aber man hat sich trotzdem schon eines machen können. Man konnte sehen,
* dass der TIWAG-Anwalt schlecht vorbereitet war und und die Vorwürfe der Klägerin auch nach drei Jahren nicht auf den Punkt zu bringen in der Lage war
* dass sich ausgerechnet eine TIWAG auf den Datenschutz beruft, die dem Beklagten monatelang zwei Detektive nachgehetzt hat
* dass Bruno Wallnöfer bei der dritten Verhandlung nun schon das dritte Mal gefehlt hat, ohne jemandem gefehlt zu haben
* dass zwei TIWAG-Angestellte als TIWAG-Zeugen nicht in der Lage waren, einen Schaden zu benennen, der durch die Veröffentlichungen auf dieser Webseite entstanden sein könnte
* dass das Akzeptieren von New York als Gerichtsort bei den Cross-Border-Streitigkeiten weniger ein „Geschäftsgeheimnis“ als ein Skandal ist
Usw.
Das Urteil ergeht schriftlich.
Kronenzeitung, 28. Juni 2008
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