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Auch van Staa steht nicht über dem Gesetz. Nicht einmal über der StVO. [01.09.2008] Am 22. Dezember 2007 habe ich in einem „Brief an den Landeshauptmann“ die Frage gestellt, weshalb er mit seinem Dienstauto – offenbar gewohnheitsmäßig – die für den Privatverkehr gesperrte Busspur von der Autobahnabfahrt Innsbruck West den Innrain stadteinwärts benützt. Daraufhin ist natürlich gar nichts passiert. Die Verkehrspolizei hat offenbar gar nichts getan und van Staa ist weiterhin auf der Busspur in die Stadt gebrettert. Als ich dann im Jänner 2008 die Verkehrsabteilung beim Landespolizeikommando auf ihr Versäumnis hingewiesen habe, bin zuerst einmal ich von der BH Imst einvernommen worden. Daraufhin hat mich die Verwaltungspolizeiliche Abteilung der Bundespolizeidirektion Innsbruck schriftlich aufgefordert (!), den Namen meines Informanten „ehestens bekannt zu geben“. Ich habe meinen Zeugen natürlich nicht der Polizei ausgeliefert, sondern dem Herrn Polizeihofrat mitgeteilt, „dass meinem Rechtsempfinden nach nicht der Fotograf, der das Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen „I-1784 A“ beim Benützen der Busspur aufgenommen hat, gegen die StVO verstoßen hat, sondern viel eher der Chauffeur des genannten Fahrzeugs“. Am 9. April 2008 habe ich dann in einem weiteren „Brief an den Landeshauptmann“ diesen darauf hingewiesen, dass ich mit eigenen Augen hätte mitansehen müssen, wie ein Bus der IVB vom Siegelanger kommend frech auf seine Landeshauptmannspur eingebogen und in die Stadt hineingefahren sei. Den Tathergang konnte ich glücklicherweise mit einem Foto belegen. Weil es dann wieder viele Monate lang keine ersichtliche Bewegung in dieser Sache gegeben hat, ich aber mehrfach Mitteilungen erhalten hatte, dass der genannte övp-schwarze Mercedes wieder und wieder in die Busspur eingefahren war, habe ich mich am 8. August 2008 an das BIA gewandt. Schließlich ist dieses Büro für Interne Angelegenheiten ja eigentlich eher dafür da, eventuellen Misständen im Polizeibereich nachzugehen als einem „Schwein-Sager“ seinen „Schwein-Sager“ nachzuweisen. Aber während das Landespolizeikommando Tirol seinerzeit die Erhebungen gegen mich sofort an das BIA abgegeben hat, hat das BIA jetzt diese Erhebungen sofort an das Landespolizeikommando Tirol abgegeben. Trotzdem hat die Einschaltung des BIA Wunder gewirkt: Die Organisations- und Einsatzabteilung des LPK für Tirol hat mich wissen lassen, dass „ein Verwaltungsstrafverfahren gegen den Lenker des gegenständlichen Fahrzeugs bzw. gegen Herrn DDr. Herwig van Staa eingeleitet“ wurde. Welch unsäglicher Aufwand dafür, in einem punktuellen Fall auf einem klitzekleinen Nebenschauplatz zu erreichen, dass vor dem Gesetz, oder zumindest vor der Straßenverkehrsordnung alle Bürger gleich behandelt werden, auch solche, die sich etwas viel Besseres dünken. |
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