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Der Landesrechnungshof hat sich doch gewiss alles ganz genau angeschaut [22.06.2019]
Das auch?
In einem mir zugespielten E-Mail, das der seinerzeitige Erler Vizeintendant Andreas Leisner an den seinerzeitigen Erler Hauptintendanten Gustav Kuhn geschrieben hat, geht es um Nachjustierungen des 2014er Budgets der Festspiele. Beachtenswert dabei erscheint, dass demgemäß ab diesem Jahr die persönliche Assistentin Kuhns, Wilfriede Hauser, die nie im Festspielhaus und nie für die Festspiele tätig war, auf die Gehaltsliste der Tiroler Festspiele Erl Betriebsges.m.b.H. gesetzt worden ist. Wie Christoph Ziermann, der damalige Marketingleiter der Festspiele, mir bestätigt, hat Frau Hauser immer nur privat für Kuhn gearbeitet und immer nur in Kuhns Erler Privathaus und sich dort stets ausschließlich um seine private Korrespondenz und private Angelegenheiten wie z.B. private Besorgungen für ihn gekümmert.
„NEU im Budget der Festspiele, nicht mehr bei STRABAG“: Wenn das so stimmt, wie Andreas Leisner das Gustav Kuhn gegenüber darstellt, dann haben wir Steuerzahlerinnen und Steuerzahler auf dem Wege der üppigen Subventionen des Landes und des Bundes auch noch Kuhns private Sekretärin in seinem Privathaus mitfinanziert – mit „20.000 Honorar Hauser“ (für 5 Monate?) auch nicht zu knapp.
Apropos Wilfriede Hauser:
Eine frühere Geliebte Kuhns spricht 2010 in einer Sachverhaltsdarstellung, die er (!) selbst (!) 2018 einer der gegen mich eingebrachten Klagen beigelegt hat und mir auf dem Postwege zustellen hat lassen, das ohnedies gerichtsbekannte Thema Pornofilme im Hause Kuhn an, wobei laut seiner damaligen Rechtfertigung ihr gegenüber alle anderen, niemals aber er, diese angeschaut hätten. Und er schreckt laut diesem bei Gericht aufliegenden Dokument auch nicht davor zurück, ausgerechnet die strenge Katholikin und gute Seele seines Hauses anzuschwärzen, wenn es um weit Ärgeres geht und er selbst ordentlich unter Druck gerät:
Ich mache mir diese Darstellung ausdrücklich nicht zu eigen, sondern distanziere mich selbstredend in aller Form ausdrücklich von ihr. Im Übrigen gilt für alle Genannten die Unschuldsvermutung.
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