|
Krüger gegen Wilhelm: 0:3 (nach Verlängerung) [26.03.2019]
Michael Krüger war einmal Justizminister. Einmal ist dabei ziemlich wörtlich zu nehmen.
Michael Krüger wirbt damit, „zu den drei besten Rechtsanwälten Österreichs in der Kategorie Medienrecht“ zu gehören.
Michael Krüger hat soeben ein in seinem eigenen Namen gegen mich angestrengtes Medienverfahren in dritter Instanz verloren.
Für gewöhnlich ist nach der Entscheidung am Oberlandesgericht und einem 2:0 Endstand Schluss (hier). Krüger aber schaffte es irgendwie in die Verlängerung: Auf seinen Antrag hin hat die Generalprokuratur eine „Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes“ beim Obersten Gerichtshof eingebracht. Krüger hatte diese Revanche noch am Tag von Niederlage Nr. 2 in einem Standard-Posting öffentlich angekündigt.
„Abgerechnet wird zum Schluss.“
Genau. Und der ist jetzt.
Der Oberste Gerichtshof hat nämlich in seiner jetzt zugestellten Entscheidung die eingebrachte Nichtigkeitsbeschwerde gegen die beiden erstinstanzlichen Urteile „verworfen“, wie es im Juristendeutsch heißt. In hohem Bogen, wie ich dazusetze.
Endstand: 0:3
Im Namen der Republik
|