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Der Liberale klagt schon wieder [18.01.2019]
Gestern ist aus der Ecke Kuhn-Haselsteiner-Erl Klage Nr. 17 hier eingetrudelt. Anwalt Krüger will wieder was zum Einschreiten gefunden haben. Diesmal soll es ein Tweet sein, in welchem ich dem offenbar unausrottbaren Gerücht, wonach der von der Strabag dem ehemaligen Tiroler Landeshauptmann Wallnöfer irgendwie ähnlich sehen soll, entschieden entgegengetreten bin.
Bebildert war mein Kurzeintrag mit einem Schnipsel aus dem Jahresrückblick-„Falter“ vom Dezember 2018, in welchem die Zeitung - wie in den vorangegangenen Jahren auch - auf satirische Art ein Ranking der hundert Bösesten des Jahres erstellt hat. Der Herr, um den es hier geht, hat dort, wie man in Tirol sagt, den „Schrepfer“ gemacht.
Aus: „Best of böse“ (Falter 51/2018)
Ich versteh die Welt nicht mehr.
Ich habe im inkriminierten Twitter-Eintrag mit ganz klaren Worten ausgesprochen, dass H. dem W. „meines Erachtens überhaupt nicht gleicht“. Und dagegen klagt er nun bei Gericht. Für die dadurch erlittene „empfindliche Kränkung“ begehrt der Milliardär von mir eine „Entschädigung in Höhe von EUR 10.000,--". Den Gesamtstreitwert hat er mit EUR 45.000 angesetzt.
Hätte ich denn gegen meine Überzeugung sagen müssen, ich würde da eine gewisse optische Ähnlichkeit erkennen, also lügen müssen? Was, bitte, kann denn beleidigend sein an der Feststellung, dass Haselsteiner jemandem „meines Erachtens“ nicht gleichschaut?
Was ihm, by the way, allerdings sehr wohl gleichschaut, das ist: klagen, wo’s nur geht - und auch wo’s gar nicht geht (mehr).
Krügers Eingabe bei Gericht, vom Kopf auf die Füße gestellt, besagt also, dass es despektierlich ist, mit dem immer noch hoch angesehenen Altlandeshauptmann nicht in Verbindung gebracht zu werden. Da kenne sich noch jemand aus!
Ich werde plötzlich den Verdacht nicht los, dass es sich bei Herrn Haselsteiner und seinem Spitzen-Anwalt um große Verehrer von Barbra Streisand handeln dürfte.
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