|
Anklage wegen „Aufforderung zum Verbrechen des Mordes“ auf Abwerzgers Facebook-Seite [06.02.2017]
In der Serie von Mordaufrufen auf der Facebook-Seite des Tiroler FPÖ-Obmanns gibt es einen ersten Strafantrag der Staatsanwaltschaft Innsbruck, dem weitere folgen werden.
„Kugel in kopf und ab in ein loch….“ schrieb da ein Abwerzger-Fan im Juni 2016. Ausgelöst wurde, wenn schon nicht die „Kugel in kopf“, so doch das Posting „Kugel in kopf“ durch Abwerzger himself.
Das Ermittlungsverfahren gegen Ferdinand B. wurde dagegen eingestellt. Er hat zwar, wie die Staatsanwaltschaft sagt, die Tötung von Asylwerbern gutgeheißen, „aber nicht seinerseits (wie Patrick H.) dazu aufgefordert. Das Gutheißen von Straftaten ist aber nur dann strafbar, wenn es sich auf eine tatsächlich bereits passierte, konkrete Straftat bezieht. Das war nicht der Fall.“
Das Posting von Patrick Karl Huter war mindestens 50 Stunden - wie die Staatsanwaltschaft das nennt - „einer breiten Öffentlichkeit zugänglich“. 50 Stunden sind für das hektische Facebook eine ganze Ewigkeit. Gelöscht wurde es erst, nachdem ein anderer Facebook-Nutzer es gemeldet hatte.
Herr Abwerzger gibt ja damit an, dass er drei Moderatoren beschäftige, welche Hasspostings umgehend löschen würden. Wie oft müssen diese dann da wohl drübergelesen haben? Oder aber, zweite Möglichkeit, sie haben den „Aufruf zum Töten“ (Staatsanwaltschaft) bewusst stehen gelassen.
Zu den drei anständigen Moderatoren der Faceboook-Seite Abwerzgers kommt ja auch noch er selber, ist er doch schier pausenlos online – im Zug, im Auto, im Landtag, beim Ball, beim Familienausflug, Tag und Nacht. Wenn er schon ununterbrochen Leute zu widerlichen Kommentaren aufhussen kann, dann könnte er die allerwiderlichsten oder zumindest die kriminellen doch auch selbst löschen. Möchte man meinen.
Die Hauptverhandlung in Sachen „Kugel in kopf und ab in ein loch…“ ist für den 15. März 2017 anberaumt.
|