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Staranwalt gegen Blogger - Endstand 0:2 [01.08.2018]
Heute fand am Oberlandesgericht Innsbruck die Berufungsverhandlung in einem Medienverfahren statt, das Michael Krüger, Anwalt von Gustav Kuhn, Hans Peter Haselsteiner und der Tiroler Festspiele Erl BetriebsgesmbH., in eigenem Namen gegen mich angestrengt hatte.
Eine von ihm persönlich begehrte Gegendarstellung, einen Nebennebenschauplatz der Causa Erl betreffend, die ich hinreichend prominent veröffentlicht hatte, war ihm nicht hinreichend prominent genug veröffentlicht erschienen.
Krüger hat damals im Forum dietiwag.org kühn vorausgesagt, dass Wilhelm „dieses Verfahren verlieren wird“ und keck geschlussfolgert: „Für Wilhelm bedeutet dies Mehrkosten.“
Zitat aus dem Tagebuch vom 16.5.2018
Das Landesgericht sah das anders, ganz anders. Die Veröffentlichung sei nicht nur der Gegendarstellung mehr als gerecht geworden, sondern ich hätte Krügers Begehren nicht einmal nachkommen müssen, „da ausgehend vom festgestellten Sachverhalt und nach objektiven Maßstäben ein anderer Betroffener an Stelle des Antragstellers (d.i. Krüger) die Gegendarstellung nicht begehrt hätte“ („Im Namen der Republik“).
Krüger, der (sich) laut Eigenwerbung „zu den besten Rechtsanwälten Österreichs“ zählt und „gemäß Ranking 2018 zu den drei besten Rechtsanwälten Österreichs in den Kategorien Medienrecht, IT, E-Commerce“, hat gegen die Entscheidung des Erstgerichts berufen und ist zum Oberlandesgericht gegangen. Der dortige Dreiersenat hat heute in öffentlicher Verhandlung Krügers Antrag abgewiesen und das erstinstanzliche Urteil bestätigt.
Krüger hat die gesamten Kosten des Verfahrens zu tragen.
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