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Der TIWAG-Anwalt schmeißt die Nerven weg [17.11.2005] Die TIWAG hat gegen die Veröffentlichung ihrer Cross-Border-Schweinereien auf dieser Internet-Seite im März 2005 beim Landesgericht Innsbruck zwei Klagen gegen mich eingebracht. Zum einen hat sie eine „Einstweilige Verfügung“ beantragt, zum anderen eine „Unterlassung“. Der von ihr großkotzig festgesetzte Streitwert in beiden Fällen: 500.000,-- (fünfhunderttausend) Euro. Nun muß man wissen, daß im Zivilverfahren bereits mit Einbringung der Klage (je nach Instanz) 1,2 bis 2,4 Prozent des Streitwertes als Pauschalgebühr an das Gericht bezahlt werden müssen (auf Nimmerwiedersehen!) und die 500.000 Euro auch für sämtliche Kosten im Verfahren die Bemessungsgrundlage darstellen. So kann sich sozusagen ein klagender Anwalt sein Honorar selbst hinaufsetzen. Daß die TIWAG in dieser Auseinandersetzung bis jetzt bereits ca. 50.000 Euro vergogglt hat, hat daher sehr viel mit dem wohl ursprünglich als Einschüchterung für mich gedachten hohen Streitwert zu tun. Die TIWAG hat ihrem Haus- und Hof-, Wald- und Wiesen-Anwalt Eckart Söllner den Fall überlassen. Das war, nach dem Beschluß zu einer Klage selbst, der zweite große Fehler. Patscherter als Söllner es gemacht hat, kann man es meiner Meinung nach nicht angehen. Es erscheint mir daher sogar geboten, einer möglichen Legendenbildung, wonach Söllner in Wahrheit vielleicht auf meiner Seite stünde und absichtlich Scheiße gebaut habe, von vorn herein entschieden entgegenzutreten. Nein, nein, der ist so! Zuerst, noch bevor eine einzige Zeile zu den CBL-Deals auf dieser Seite erschienen ist, wollte er mir per Ultimatum eine Erklärung abverlangen, mit der ich auf jede Veröffentlichung von Vertragsdetails verzichten sollte. Darauf hab ich natürlich nicht einmal reagiert. Gleichzeitig hat Söllner schon bei der Domain-Vergabestelle nic.at (in Salzburg) die Sperre der www.dietiwag.at betrieben und erwirkt, die wenig später aber auch wieder rückgängig gemacht werden mußte. Als er mit ebenso massivem Druck auf den Server-Vermieter (in Bremen), die Domain www.dietiwag.org, auf die unsere Seite schon zwei Stunden nach der Abschaltung der at-Adresse gewechselt ist, ebenfalls kappen wollte, ist er wieder erbärmlich gescheitert. Daraufhin hat er dann versucht, mit Klagsdrohungen meinen Provider Niko Hofinger zum Abschalten der Seite zu bewegen. Auch das vergeblich. Parallel dazu hat Söllner bereits die bekannten existenzbedrohenden Klagen eingebracht. Er hat dabei in der ersten Instanz die „Einstweilige Verfügung“ gegen mich verloren und ebenso in der zweiten Instanz und ist auch mit seinem Klagsbegehren gegen den Provider, mir mit einer „Einstweiligen Verfügung“ diese Seite abzudrehen, sowohl beim Landesgericht abgeblitzt (link auf entsprechende gerichtsseite) als auch beim Oberlandesgericht. Das eigentliche Hauptverfahren gegen den Provider wegen Unterlassung, das im November beginnen sollte, wurde jetzt - immerhin - auf Wunsch der TIWAG ruhend gestellt. Auch hier war das Begehren der TIWAG, daß Hofinger bei sonstiger Exekution diese Homepage vom Netz nimmt. Da hat man noch die großen Töne des großen Vorsitzenden im Ohr, Wallnöfer, der irgend etwas von „einem guten Tag für den Rechtsstaat“ wußte, und jetzt dieser Kratzfuß! Doch damit nicht genug. Söllner hat so ziemlich alles falsch gemacht, was man falsch machen kann. Als Tiroler bin ich Mitbesitzer der TIWAG und im konkreten Falle Mitfinanzier dieses teuren Prozesses und als solcher kann ich nur heftigst gegen diese Stümperei protestieren. Schaut denn in der TIWAG niemand diese heruntergenudelten, vor Fehlern strotzenden Anklageschriften an? Wozu dort eine ganze Rechtsabteilung (Bereich Recht/Services - BRS), wenn niemand des Lesens mächtig ist oder dazu willens? Kein Privater, der sich einen Anwalt nimmt und diesen selbst zu bezahlen hat, würde sich diese Tollpatschigkeit gefallen lassen. So heißt es doch tatsächlich in der dicken Klagsschrift der Kanzlei Söllner: „Der Kläger handelt sohin sittenwidrig ...“ (Seite 8 unten). Kläger ist in diesem Prozess die TIWAG. Ihr wollte Söllner sicher kein sittenwidriges Verhalten vorwerfen, auch wenn es im Zusammenhang mit den schmutzigen Cross-Border-Leasing-Geschäften der Wahrheit entspräche. Aber er kann’s anscheinend nicht besser. Im jüngsten Schriftsatz schreibt er wieder von einem „vom Kläger veröffentlichten Vertragstext“ (also der TIWAG) und meint doch in Wirklichkeit den Beklagten, also mich. Daß er in einem Schriftsatz einmal sogar das Kostenverzeichnis vergessen hat, was jedem Konzipienten den Rausschmiß einbringen würde, hier nur noch nebenbei. In diesem Hauptverfahren TIWAG-Wilhelm hat am 17. Oktober 2005 die erste Verhandlung am Landesgericht Innsbruck stattgefunden. Dabei wurde lediglich ein „Prozessprogramm“ festgelegt und sodann – wie es im richterlichen Protokoll heißt - „die Tagsatzung auf vorerst unbestimmte Zeit erstreckt“. Daß die Aussichten für die TIWAG alles andere als gut sind, scheint inzwischen auch ihrem Anwalt zu dämmern. Daher hat er nach der Verhandlung auf die allerschleimigste Art und Weise versucht, sich mit einer solchen Überdosis Schleim bei mir einzuschleimen, daß er zu guter Letzt auf seinem eigenen Sekret ausgerutscht ist. Er sei, hat er da gekatzbuckelt, „ein begeisterter Leser des FÖHN gewesen“, und so weiter. Ich hab ihm nur mit einem kurzen „Aber gnutzt hat’s offenbar nix!“ geantwortet und ihn stehen lassen. Jetzt aber, und deswegen muß ich das alles hier schreiben, behauptet Eckart Söllner völlig wahrheitswidrig Dritten gegenüber, er hätte mir in dieser Erstverhandlung im Namen der TIWAG einen Vergleich vorgeschlagen und angeboten, das Verfahren „für sich beruhen zu lassen“. Ich hätte "das aber nicht gewollt". Das ist erstunken und erlogen. Egal, ob und zu welchen Bedingungen ich vielleicht so etwas annehmen oder auch entschieden ablehnen würde, der TIWAG-Anwalt verbreitet hier, und ich muß annehmen bewußt, Unwahrheiten. Man riecht es gegen den Wind, daß er die Hosen gestrichen voll hat, trotzdem muß ich mir diese Nachrede nicht gefallen lassen. Soll er doch in seiner Kanzlei in der Schmerlingstraße herumbrüllen, daß man’s bis in die Andreas-Hofer-Straße hinauf hört: „Der Wilhelm ist verrückt!“, von mir aus! Aber wenn mich dann ein Journalist anruft und sagt, er habe erzählt bekommen, es gebe einen Vergleich von mir mit der TIWAG, „weil der Wilhelm miaßat iatz a auf sich schauen“ usw., so geht das schon in Richtung übler Nachrede. Mit diesem von wem immer ausgestreuten Gerücht soll verbreitet werden, der Wilhelm knicke jetzt auch ein, gebe genau so klein bei wie alle anderen, sei halt auch irgendwie käuflich. Weil man mir offenbar mit einem existenzvernichtenden Prozess nicht ankommt, will man mich jetzt sozusagen moralisch erledigen. Kein Wort wahr. Es hat kein Vergleichsangebot der TIWAG gegeben und ich denke nicht daran, auf eines einzugehen. Was die TIWAG natürlich als Klägerin tun kann, ist: sie kann die Klage zurückziehen. Wie großmaulig hat dagegen doch TIWAG-Aufsichtsratsvorsitzender Eberle noch in einer eigens einberufenen Pressekonferenz zum Cross-Border-Leasing-Skandal am 24.3.2005 geklungen! Auf den Prozess angesprochen, sagte er, für die TIWAG sehe er keine Probleme, „Probleme wird es nur für den Herrn im Ötztal geben“. Die Halbwertszeiten solcher Sprüche sind halt auch nicht mehr das, was sie einmal waren. |
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