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Die Cross-Border-Leasing-AKTE der TIWAG - Das Vorspiel

Vorspiel:

Die TIWAG versucht, massiven Druck auf uns auszuüben. Die bloße Ankündigung, auf dieser Seite Dokumente zu den CBL-Deals der TIWAG zu veröffentlichen, hat noch am Montag zu einer hektisch einberufenen Krisensitzung im Vorstandsbüro geführt, wo dann auch spätabends nachstehend im Original angeführtes Ultimatum formuliert wurde. Der von der TIWAG beauftragte Rechtsanwalt ist selbst in die CBL-Rechtsgeschäfte involviert und hat beträchtliche Summen aus diesen Deals erwirtschaftet.

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KNOFLACH · SÖLLNER · KROKER
RECHTSANWÄLTE

S.g. Herrn
Markus Wilhelm

BETREFF: TIWAG - Tiroler Wasserkraft AG
Leasing Transaktion Sellrain-Silz, u.a. (kurz: CBL)


Sehr geehrter Herr Wilhelm!

Vorerst dürfen wir Ihnen bekannt geben, dass wir die TIWAG - Tiroler Wasserkraft AG rechtsfreundlich vertreten. Unpräjudiziell für den Rechtsstandpunkt unserer Mandantschaft - und zur Vermeidung allfälliger Irrtümer oder Missverständnisse auf Ihrer Seite - teilen wir Ihnen wie folgt mit:

Wie Ihren heute an mehrere Vertrags- und Geschäftspartner in obiger Sache versendeten E-Mails klar zu entnehmen ist, kündigen Sie selbst an, dass in unmittelbarer Zukunft mit der Veröffentlichung von Teilen aus vertraulichen Verträgen und Urkunden unserer Mandantschaft Ihrerseits begonnen werden wird (... "we intend to disclose previously confidential documents...").

Diese können Ihnen nur rechtswidrig zugekommen sein. Sie sind sich aber offenkundig wohl nicht vollinhaltlich aller juristischen Folgen einer derartigen Mitwirkung zur Verletzung vertraglicher Verschwiegenheitspflichten bewusst.

In diesen E-Mails kündigen Sie heute (... "with great pleasure"...) an, dass in den nächsten Tagen die Veröffentlichungen vertraulicher Dokumente oder Urkunden unmittelbar und unter Ihrer Verantwortung erfolgen werden.

Wie Sie mittlerweile wissen, unterliegen diese obigen Urkunden einer qualifizierten Verschwiegenheitspflicht und Vertraulichkeitserklärung aller Vertragspartner. Jede Mitwirkung oder auch nur indirekte Beihilfe oder (Duldung der) Verwendung bei einem Bruch dieser Vertraulichkeit könnte zu massiven Nachteilen und auch Schadenersatzansprüchen gegen unsere Mandantschaft führen, worüber ich Sie hiermit ausdrücklich informiert und gewarnt habe.

Spätestens ab Erhalt dieses Briefes - bei allem Verständnis für sachliche Kritik und das Grundrecht auf Meinungsfreiheit - verletzt Ihre angekündigte Vorgangsweise jedenfalls die Grenzen vertraglicher und gesetzlicher Pflichten. Daher muss ich Ihnen namens unserer Mandantschaft ausdrücklich die Geltendmachung aller zur Wahrung der Interessen und Vertragspflichten meiner Mandantschaft rechtlich gebotenen Maßnahmen und Schritte diesfalls ankündigen.

Diese internationalen Verträge unterliegen im absolut rechtskonformen und üblichen Rahmen der Verschwiegenheit.

Wenn diese Vertrauens- und Diskretionspflicht auch nur indirekt zu unseren Lasten von Ihnen nur z.T. verletzt und durchbrochen wird, so müssen wir uns ausdrücklich alle diesbezüglichen Folgen Ihrer rechtswidrigen Beitragshandlung zu Ihren Lasten vorbehalten, dh eine vollständige Schad- und Klaglosverpflichtung bei Ihnen anmelden.

Alle gegebenenfalls eintretenden Schäden und Nachteile zu Lasten unserer Mandantschaft aus Ihrem angekündigten Beitrag zur Verletzung zugesicherter Vertraulichkeit werden von Ihnen als Verursacher zu tragen sein. Ein rechtskonformes Verfügungsrecht Ihrerseits über vertrauliche Dokumente liegt nicht vor.

Im Ergebnis habe ich Sie ebenso höflich wie dringend aufzufordern, binnen 36 Stunden bei mir rücklangend rechtsverbindlich durch Gegenfertigung dieses Briefes persönlich zu erklären, dass Sie ab sofort jegliche Veröffentlichung, Verwendung, Zitierung oder Herausgabe obiger CBL-bezogener Verträge oder Urkunden jeglicher Art unterlassen, ebenso jegliche Weitergabe an Dritte.

Ich darf Ihr Verständnis für diese notwendige Information und Warnung über mögliche ernsthafte Vertragsverletzungen und Folgen auch deshalb erwarten, zumal letztere für alle Beteiligten derzeit nicht vorhersehbare rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben könnten. Vereinbarte Vertraulichkeit ist im nationalen wie internationalen Vertragsrecht ein zentrales Wesensmerkmal. Derartige Mitwirkung an solchen qualifizierten Vertragsverstößen und damit u.U. verbundener langfristiger Kredit- und Rufschädigung, ganz egal aus welchen Gründen und Motiven, darf von niemandem auch nur billigend in Kauf genommen werden und können massive rechtliche Konsequenzen aller Beteiligter auslösen.
Sollten wir Ihre diesbezügliche Gegenzeichnung und Unterlassungsverpflichtung ab sofort nicht frist- und formgerecht erhalten, so bleibt uns leider nur die Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen

(Dr. E. Söllner, e.h.)

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