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TIWAG verliert wieder gegen www.dietiwag.org
Die TIWAG-Führung hat erneut eine schwere Schlappe erlitten. Auch das OLG Innsbruck hat ihr Begehren auf Unterlassung durch einstweilige Verfügung abgewiesen. Der Freispruch durch das Landesgericht in Innsbruck wurde damit bestätigt. Ein ordentlicher Revisionsrekurs ist nicht zulässig.
Nicht die Veröffentlichung der geheimen Cross-Border-Leasing-Verträge ist also aufklärungsbedürftig, sondern deren Inhalte sind es. Vor allem auch die Verwicklung der politisch Verantwortlichen in den CBL-Skandal, namentlich von van Staa und Eberle, die das massive gerichtliche Vorgehen gegen die Homepage „dietiwag.org“ ausdrücklich befürwortet und gutgeheißen haben. Auf deren Zeugenaussage im Hauptverfahren darf man gespannt sein.
Der Beschluss des OLG Innsbruck im Wortlaut:
Download einer maschinengelesenen Abschrift als PDF (12 Seiten, 60 kb)
4.5.2005
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