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„Ein guter Tag für den Rechtsstaat“

Die TIWAG ist mit ihrem Begehren, den Host-Provider per Gerichtsbeschluß „bei sonstiger Exekution“ zum Abdrehen von www.dietiwag.org zu zwingen, kläglich a b g e b l i t z t.

Wenn der Noch-TIWAG-Chef Bruno Wallnöfer eine in dieser Höhe durchaus verdiente 28:72 Niederlage als Teilerfolg zu verkaufen sucht, sieht man, wie bescheiden die Ansprüche des lt. van Staa „strategischen Denkers“ schon geworden sind.

Daß das Gericht, wenn auch nur im Falle des karikierenden TIWAG-Logos, eine Verwechselbarkeit dieser Seite mit Produkten der Klägerin festgestellt hat, trifft uns hart. Das haben wir nicht gewollt. Das ist wirklich peinlich für uns. Nein, mit Produkten der TIWAG möchte diese Homepage auf gar keinen Fall verwechselt werden. Wir hatten geglaubt, der Slogan „die andere seite der …“ und das eingeringelte rote Eck würden eindeutig darauf hinweisen, daß es hier nicht um die Seite, sondern um die Kehrseite der TIWAG geht.

Interessanterweise war auch für die TIWAG-Verantwortlichen bis zur Veröffentlichung der Cross-Border-Dokumente offenbar keine Verwechselbarkeit gegeben. Umso weniger, möchte man meinen, kann dies seitdem der Fall sein. Außerdem heißt es ja im Impressum von www.dietiwag.at/dietiwag.org, eine Art Personal-Ausweis der Seite, unmißverständlich:

von der internetseite www.tiwag.at der tiroler wasserkraft und vor allem von deren inhalten distanzieren wir uns in aller vom gesetz vorgesehenen form. eltern haften für ihre kinder.
dies gilt in verschärfter form auch für www.optionenbericht.at.

Wir haben dieses „Logo“ immer als Persiflage der Vorlage verstanden, als bildhaften Kommentar zur Unternehmens-Politik der Klägerin: Wenn man einen Zipfel von diesem roten Teppich aufhebt, kommt darunter allerhand Gräuliches zum Vorschein. Dem Richterspruch zufolge war es zu wenig.

Daß dem Antrag der TIWAG gegen den Host-Provider (!), wenn auch nur in zwei nebensächlichen Punkten, stattgegeben wurde, kann nicht hingenommen werden. Niko Hofinger, der sein technisches Equipment zur Verfügung stellt, hat nämlich ebenso wenig mit den Inhalten und der Gestaltung unserer Homepage zu tun wie unser Energieversorger, der uns den Strom für das Betreiben der Homepage liefert.

M.W.

Unten im Original-Wortlaut die drei Pressemitteilungen zum gegenständlichen Spruch des LG Innsbrucks vom 6.4.2005.

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Medienmitteilung der TIWAG-Tiroler Wasserkraft AG

Einstweilige Verfügung: Teilerfolg für TIWAG

INNSBRUCK (6.4.2005). Teilerfolg für die Tiroler Wasserkraft: Das Landesgericht Innsbruck hat dem Antrag auf einstweilige Verfügung gegen Niko Hofinger, den Internet-Provider von Markus Wilhelm, teilweise stattgegeben. Danach wurde Hofinger vom Gericht aufgetragen, kreditschädigende Aussagen gegen die TIWAG und deren Organe, insbesondere gegen Vorstandsvorsitzenden Dr. Bruno Wallnöfer von der Homepage zu entfernen und solche auch in Zukunft nicht zu verbreiten.

Zusätzlich muss Hofinger das auf der Homepage bisher verwendete und nur leicht veränderte TIWAG-Logo wegen Verwechslungsgefahr entfernen. Einem weiteren Antrag der Tiroler Wasserkraft, die beanstandete Internetseite gänzlich zu sperren, wurde hingegen nicht stattgegeben.

In einer ersten Reaktion meinte Wallnöfer zum Richterspruch: „Das ist ein guter Tag für den Rechtsstaat und die Rechtskultur in unserem Lande, weil damit dokumentiert ist, dass es noch einen Persönlichkeits- und Ehrenschutz gibt und nicht jeder Exzess toleriert wird.“

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Presseerklärung Niko Hofinger
(Provider der Internetseiten www.dietiwag.org)

Wie macht man aus einer Niederlage einen Sieg? Man erklärt sie zu einem "Teilerfolg".

Zur TIWAG-Pressemeldung, man habe in der Unterlassungsklage gegen mich als Provider der Homepage einen Teilerfolg errungen, nur drei kurze Bemerkungen. Ich bin, zur Erinnerung, Autor keines Textes und keines Bildes auf Seite www.dietiwag.org sondern stelle als Provider nur den Festplattenplatz zur Verfügung:

1. Das Landesunternehmen TIWAG wollte mich zwingen, die Seite www.dietiwag.org vollständig vom Netz zu nehmen. Dieses Begehren wurde abgewiesen. Grund für diesen Wunsch war die Kritik von Markus Wilhelm an den Cross-Border-Leasing-Verträgen (72% des Streitwertes von 100.000 Euro).

2. Ich wurde vom Gericht beauftragt, obwohl ich nicht Autor der Texte bin, einige Textstellen zu entfernen. Weder die TIWAG noch Dr. Bruno Wallnöfer haben den Autor dieser Zeilen, Markus Wilhelm, auf Unterlassung dieser Aussagen geklagt. Der technische Überbringer der unliebsamen Nachricht ("Der Briefträger") wird nun beauftragt, im Metternich'schen Sinne einige Worte im Text eines kritischen Autors zu schwärzen.

3. Das Gericht sieht einen Markenrechtsverstoß in der Verwendung des veränderten TIWAG-Logos durch meinen Kunden Markus Wilhelm als evident. Diesen hätte ich "als juristischer Laie und ohne weitere Nachforschungen" erkennen sollen. Ich empfehle dringend jedem Provider, der kritische Seiten hostet (und sie nicht ohne triftigen Grund abschalten will) ein Jusstudium. Unnötig zu erwähnen, dass die TIWAG Markus Wilhelm nicht auf eine Unterlassung der Verwendung ihres abgeänderten Logos geklagt hat, sondern nur mich. Um den Briefträgervergleich auf die Spitze zu treiben: Jetzt wird auch noch wegen der Briefmarke geklagt.

Die TIWAG hat zu - von ihr freihändig so definierten - 28% (9% Markenrecht, 19% kreditschädigende Äußerungen) gewonnen, ich zu 72%. Meine Anwaltskosten trägt somit der Landesenergieversorger anteilig zu 50%, seine zu 100%.

28:72 lässt sich auf rund 2:5 herunterkürzen. Die TIWAG hat also 2:5 verloren und schreibt: Teilerfolg! Das klingt für mich als Fussballfreund wie eine Matchanalyse von Hans Krankl nach einem 2:5 von Österreich gegen San Marino.

6.4.2005
Niko Hofinger

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Markus Wilhelm: Stellungnahme zur heutigen

Medienmitteilung der TIWAG-Tiroler Wasserkraft AG

Noch-TIWAG-Vorstand Bruno Wallnöfer wollte per Gericht erreichen, dass die Internet-Seite www.dietiwag.org eingestellt wird.
Das ist ihm gründlich mißlungen.

Er wollte weiters mit seinem Antrag auf „Einstweilige Verfügung“ erreichen, dass die Veröffentlichung von Dokumenten und Hintergrundinformationen zu den Cross-Border-Leasing-Geschäften der TIWAG nicht veröffentlicht werden dürfen.
Das ist ihm auch nicht gelungen.

Also in der Tat „ein guter Tag für den Rechtsstaat und die Rechtskultur in unserem Lande“ (O-Ton Wallnöfer).

Dem Provider Niko Hofinger wurde vom Gericht lediglich aufgetragen, ganze fünf auf der Homepage www.dietiwag.org wiedergegebene Zitate bzw. Werturteile über Bruno Wallnöfer einzuschwärzen. Man wird dort also demnächst anstelle der Aussage, der Vorstandsvorsitzende der TIWAG sei u.a. „größenwahnsinnig“ und „fachlich inkompetent“ schwarze Balken vorfinden. Das „Wallnöfer-Interview“ selbst muß entgegen dem Begehren des Klägers nicht aus dem Netz genommen werden. Ein Pyrrhussieg Wallnöfers allenfalls.
Allerdings ist dem Provider, der für die Inhalte der Seite gar nicht verantwortlich zeichnet, vom Gericht aufgetragen worden, die Verbreitung des abgeänderten, karikierten TIWAG-Logos von der „tiroler wasser kraft“ auf der Internetseite www.dietiwag.org künftig zu unterlassen. Was in einer Zeit, in welcher der von der TIWAG gesponserte FC Wacker Tirol gebeten haben soll, das TIWAG-Logo von seinen Fan-Artikeln nehmen zu dürfen, nicht wirklich schmerzt. Angesichts der Cross-Border-Leasing-Deals scheint ein nachjustiertes Logo mit dem Inhalt „amerikanische wasser kraft“ ohnedies aktueller zu sein.

Markus Wilhelm
Betreiber der Homepage www.dietiwag.org

6.4.2005
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