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Zuhälterprozess: TIWAG schließt sich als Privatbeteiligte an [15.01.2009]
Bekanntlich hat das Oberlandesgericht die Verurteilung des TIWAG-Teamleiters Peter P. als Zuhälter wegen Widersprüchen in der Begründung aufgehoben und das Verfahren zur Neuverhandlung an das LG Innsbruck zurückverwiesen.
Nachdem Bruno Wallnöfer bis zuletzt alle Berichte auf dieser Seite als Unsinn abgetan und den TIWAG-Manager mit den allerdümmsten Sprüchen („der wusste nichts vom schlüpfrigen Inhalt auf seiner Domain-Adresse“) herauszureden versucht hatte (hier), hat sich die TIWAG nunmehr dem Verfahren der Staatsanwaltschaft als Privatbeteiligte angehängt:
„Es besteht der dringende Verdacht, dass die Peter Prantl zur Last gelegten bzw. vorgeworfenen Sachverhalte teilweise während der Dienstzeit verrichtet wurden, und dass er insbesondere diese Sachverhalte unter Inanspruchnahme von betrieblichen Materialien und Geräten gesetzt hat; insbesondere besteht der Verdacht, dass er dazu das betriebliche Fahrzeug verwendet hat, weiters das betriebliche Telefon bzw. Handy und möglicherweise auch den Laptop.“
Die neue Hauptverhandlung gegen Peter P. und seinen Kompagnon findet morgen Freitag, 16. Jänner 2009, ab 9 Uhr am Landesgericht (VS 204) statt. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Die Vorgeschichte zum Nachlesen:
Teil 1
Teil 2
Teil 3
Nachtrag zur Verhandlung am 16.1.2009
Nachdem die beiden Angeklagten seinerzeit groß damit angegeben hatten, wie gut ihr Puff auf Rädern laufe, sagen sie heute: „Draugezohlt hommer! Des isch alles!“ Damit wollen sie auf Anraten ihrer Anwälte dem Vorwurf der Staatsanwaltschaft entgehen, dass sie die Prostituierten ausgenützt hätten.
Obwohl sie einen Großteil ihrer Buchhaltung noch easy vor dem sehr zögerlichen Zugriff der Polizei vernichten konnten, wird der Sachverständige, der sich jetzt von Amts wegen ihre „Geschäftsunterlagen“ ansehen muss, große Augen machen.
Wie sagte der Staatsanwalt: „Aus lauter Menschenfreundlichkeit und aus caritativer Absicht werden Sie das ja nicht gemacht haben.“
Der Prozess wurde zum Zwecke der Einholung eines Gutachtens über die Preiskalkulation beim Begleitservice „Blinddate“ auf unbestimmte Zeit vertagt.
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