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Erl-Prozesse: Stand der Dinge [07.09.2020]
Die Aufstellung unten ist überholt.
Aktueller Stand
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Von den achtzehn gegen mich eingebrachten Zivilrechtsklagen in Sachen Kuhn, Haselsteiner usw. sind vierzehn abgearbeitet, wobei etwas mehr als die Hälfte zu meinen Gunsten entschieden worden ist.
Vier Verfahren laufen nach zweieinhalb Jahren noch:
Kläger: Gustav Kuhn
Klage wegen des Vorwurfs sexueller Belästigung (69 Cg 22/18m)
Streitwert: 60.000 Euro
Begehrt wird die Haftung für alle Schäden, die Gustav Kuhn aus der Veröffentlichung erwachsen sind, sowie die Bezahlung eines Sofortbetrages in der Höhe von 15.000 Euro an den Kläger.
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Klägerin: Tiroler Festspiele Erl Betriebsges.m.b.H.
Klage wegen des Vorwurfs arbeitsrechtlicher und abgabenrechtlicher Verstöße bei den Festspielen (10 Cg 55/18f)
Streitwert: 19.620 Euro
Es geht u.a. um den geäußerten Verdacht von Lohn- und Sozialdumping in Erl. Hier haben bereits mehrere Verhandlungen stattgefunden. Zweimal wurde ein vor Gericht abgeschlossener Vergleich - unmittelbar bevor er rechtskräftig geworden wäre - von der Klägerin widerrufen.
Nachdem die Festspiele den Klagspunkt „Verstoß gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz“ schon früher aufgegeben haben, ziehen sie jetzt auch die Klagen bzgl. meiner Vorwürfe „Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz“, „Verstoß gegen das Arbeitsruhegesetz“ und „Verstoß gegen das Urlaubsgesetz“ aus - wie es heißt - „prozessökonomischen Erwägungen“ zurück. Es verbleiben damit sieben Klagspunkte, über die weiterverhandelt wird.
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Kläger: Gustav Kuhn
Klage wegen des Vorwurfs arbeitsrechtlicher und abgabenrechtlicher Verstöße bei den Festspielen (69 Cg 64/18p)
Streitwert: 70.000 Euro
Kuhn klagt hier als (damaliger) Geschäftsführer der Festspiele.
Da diese Klage inhaltlich fast deckungsgleich mit jener der Festspiele Betriebsges.m.b.H. ist, wurde sie bis zu einer Entscheidung in obigem ausgesetzt.
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Kläger: Gustav Kuhn
Klage in Sachen Plagiate in Kuhns Dissertation (69 Cg 96/18v)
Streitwert: 50.000 Euro
In diesem Verfahren hatte ich sowohl beim Landesgericht Innsbruck als auch beim Oberlandesgericht Innsbruck gewonnen.
Der Oberste Gerichtshof hat jedoch die vorinstanzlichen Urteile aufgehoben und zur Neuverhandlung an das Landesgericht Innsbruck zurückverwiesen.
Über den weiteren Fortgang wird berichtet werden.
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