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Gesinnungsschnüffelei. Polizeiwillkür. Mitten in Innsbruck. 2020. [19.05.2020] Ein Innsbrucker Bürger, nennen wir ihn Herrn S., systemrelevant übrigens, hängt in zwei Schaufenster eines derzeit leerstehenden Straßengeschäfts, das ihm gehört, zwei selbstgebastelte Plakate, auf denen er seine persönliche Meinung zur rigorosen Zusperr- und zaghaften Aufsperrpolitik der Regierung kundtut. Nach einigen Tagen läutet es an seiner Wohnungstür. Draußen steht ein Polizist in zivil. Geheime Stadtpolizei sozusagen. Er fordert den Täter auf, sich auszuweisen. Ob er mit den Plakaten zu tun habe. Der Täter gesteht, diese angefertigt und ausgehängt zu haben. Der Polizist erklärt ihm, dass zu prüfen sei, ob bei dieser Meinungsäußerung eine strafbare Handlung vorliege. Und kündigt eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft an. Man braucht gar nicht mehr bei der Polizei denunziert zu werden. Die macht das jetzt selber. Nicht erst ein „erfahrener Beamter“ (als der er von der Stadtkommandatur bezeichnet wird), jeder Mensch hätte feststellen können, dass hier keine Gesetzesübertretung des Bürgers vorliegen kann. Was hier viel eher vorliegt, ist eine Gesetzesübertretung des Hüters des Gesetzes. Es ist keine „staatsfeindliche Hetze“ und keine „hochverräterische Äußerung“ der einen Seite, sehr wohl aber ein schwerer „Eingriff in verfassungs- und menschenrechtlich gewährleistete Grundrechte“ durch die andere Seite. Herr S. begehrt zwei Tage später per Mail Auskunft über die sehr sonderbare Amtshandlung der Polizei. Und erhält nach zwei Wochen nachstehende Auskunft. Bitte anschnallen: Alle machen Fehler. Der beauskunftende Major und Bachelor of Arts im Mail oben zum Beispiel mindestens dreizehn schwere und vier leichte. Die Polizei schreitet gegen berechtigte Kritik am Staat ein und erhärtet damit erst recht die Berechtigung solcher Kritik. So kann man auch zusätzlich recht bekommen. Dem namentlich immer noch unbekannten „dienstführenden“ Staatsschützer missfällt der Hinweis auf sich möglicherweise entwickelnde autoritäre Strukturen und verstärkt durch sein Handeln den Verdacht, dass diese bereits zu greifen beginnen. --- PS: Herr S. legt Wert auf die Feststellung, dass er wohl von einer vielleicht provokanten, nie jedoch von einer aggressiven Meinungsäußerung gesprochen habe. Richtigzustellen sei auch, dass er die Entfernung der Plakate für jenen Fall in Aussicht gestellt habe, dass die Schaufensterscheiben ausgetauscht würden. PPS: Die Staatsanwaltschaft Innsbruck teilt auf Anfrage mit, dass sie den Sachverhalt „in jede Richtung“ prüfen wird, zunächst, „ob überhaupt ein Anfangsverdacht wegen irgendeiner strafbaren Handlung besteht“. Nachtrag (29.5.2020): Die Staatsanwaltschaft teilt mir mit, „dass sich aus dem Inhalt der beiden handschriftlichen Plakate kein Anfangsverdacht einer Straftat ergibt und daher auch kein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde“. |
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