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Ach, nein! Jetzt hat der Haselsteiner schon wieder verloren!
Streit-Hansl Peter Haselsteiner wollte von mir in der siebzehnten von (bisher) achtzehn Klagen in Zusammenhang mit Kuhn und Erl und ihm selbst 21.000 Euro haben für die „empfindliche Kränkung seiner Person“, weil ich in einem Tweet geschrieben hatte, dass er auf dem Bild unten dem früheren Tiroler Landeshauptmann Eduard Wallnöfer „meines Erachtens überhaupt nicht gleicht“.
Jetzt hat auch das Oberlandesgericht sein Begehren abgewiesen und ihn schuldig erkannt, sämtliche Verfahrenskosten zu tragen.
Haselsteiner bei der Programmpräsentation in Erl am 30. März 2018 (Agenturfoto: Johann Groder)
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Man soll Feuer doch niemals mit Benzin löschen
Was bin ich froh! Das Gericht hat mich also nicht dazu verdonnert zu widerrufen, dass Haselsteiner seinem „väterlichen Freund“ Wallnöfer (so Haselsteiner selbst) nicht ähnlich sieht. Hätt‘ ja sein können.
Aus der behaupteten Schädigung durch mich ist so eine Selbstbeschädigung des Milliardärs geworden, schließlich ist über seine Klage in dieser Causa österreichweit berichtet worden. Und daher kann man, auf unsere Breiten bezogen, inzwischen getrost statt vom Streisand-Effekt vom Haselsteiner-Effekt reden. Well done!
Im Namen der Republik
Wer den Spott hat, braucht auch für den Schaden nicht zu sorgen. Haselsteiner hat mir meine Anwaltskosten in diesem Verfahren in der Höhe von exakt 6.584,46 Euro zu ersetzen.
28.11.2019
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