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Jetzt hat der Kuhn schon wieder verloren 2
Als er noch ein großer Maestro war, hat er, wie man weiß, in seiner Klagswut nicht nur alles Mögliche und Unmögliche geklagt, das ich geschrieben und veröffentlicht habe, sondern – wie in diesem Falle – sogar Ungeschriebenes und also Unveröffentlichtes! Konkret hat er hier eine vorbeugende Unterlassungsklage eingebracht, damit ich etwas nicht publik mache, wovon ich vor ebendieser Klage gar nichts gewusst hatte.
Nachdem Kuhns Antrag auf eine „Einstweilige Verfügung“ abgewiesen worden war und er mit der Klage auf Unterlassung beim Landesgericht gescheitert war (Gesamtstreitwert: 69.620 Euro), musste er jetzt auch in der zweiten Instanz eine in dieser Höhe verdiente Niederlage einstecken.
Kann man machen. Kostet halt. Geschätzt deutlich jenseits der 15.000 Euro.
Das Urteil des Oberlandesgerichts Innsbruck in Langform
Um Persönlichkeitsrechte Dritter zu wahren, sind entsprechende Stellen (von mir) geschwärzt worden.
13.8.2019
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