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Plagiator Gustav Kuhn verliert auch die Dissertationsklage gegen mich

Gustav Kuhn hat in seiner Doktorarbeit 1969 massiv abgeschrieben.
Dies wurde im März 2018 hier ausführlich dokumentiert. Der Plagiator hat dagegen geklagt, im Speziellen dagegen, mit den prominenten Abschreibern Theodor zu Guttenberg und Annette Schavan in Verbindung gebracht zu werden. Für die zugefügte „empfindliche Kränkung“ hat Kuhn von mir sogar eine „Entschädigung in Höhe von EUR 15.000,--“ gefordert.

Jetzt muss er zahlen.

Kuhns Klage wurde nämlich vom Landesgericht Innsbruck vollinhaltlich (1. Unterlassung, 2. Veröffentlichung, 3. Entschädigung) abgewiesen.
Er hat nun die gesamten Kosten des Verfahrens zu tragen, wobei er allein mir EUR 5.718,84 an Ausgaben zu ersetzen hat.




Hier das erstinstanzliche Urteil des Landesgerichts Innsbruck zum Nachlesen.


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26.4.2019


Kritik, Anregungen, Wünsche, Fragen: m.wilhelm@dietiwag.org


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