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1 Jahr Causa Kuhn und Erl

Am 13. Februar 2018 erschien hier der erste Artikel über „Die unfassbaren Zustände bei den Tiroler Festspielen Erl“.
Haselsteiners damaliges Wort, „in drei Tagen redet niemand mehr drüber“, hat es leider nicht in Gottes Ohr geschafft, vor allem deswegen, weil Kuhn, Krüger, Kalina, Kirn & Co. alles für die, man muss sagen, europaweite Publizität der Causa getan haben. Dafür ist, soviel Fairness muss sein, auch einmal danke zu sagen. Ich allein wäre dazu nie in der Lage gewesen.

Sie haben immer brav nachgelegt. Immer, wenn das Feuer fast zu verlöschen drohte, ein Scheiterl. Eine neue Klage. Siebzehn Stück. Bisher. Womit sie die Verknüpfung der Tiroler Festspiele Erl mit Skandal + Kuhn + Lohndumping + Haselsteiner + Übergriffe + Suspendierung + Palfrader etc. im Google Ranking erfreulicherweise immer ganz oben gehalten haben.




Durch Kuhns Tun und Haselsteiners Zutun in den Grundfesten erschüttert: das Denkmal, das sich der Milliardär – auch mit viel Steuergeld – in Erl auf die grüne Wiese hat setzen lassen


Siebzehn Klagen gegen mich, aufgehängt an allen möglichen und unmöglichen Sachverhalten. Da geht‘s schon lange nicht mehr ums Recht-bekommen, sondern nur noch um Ruinieren, Vernichten, Auslöschen, Hinrichten, auch um den Preis, dass dabei die Selbstbeschädigung Kuhns, Haselsteiners, Krügers alles das, was sie mir anzutun vermögen, bei weitem übersteigt. Aber: Soll sein.


1 Jahr Kuhn/Erl wird, um dem feierlichen Anlass gerecht zu werden, begangen mit vier Gerichtsverhandlungen. Am Stück. Krüger nennt es „Großkampftag“. Klar, jeder bedient sich eben bei jenem Vokabular, mit dem er politisch großgezogen worden ist.


Die Tiroler Festspiele Erl führen sich selber vor. Eintritt frei.



1


Landesgericht Innsbruck
Verhandlungssaal 203, Neubau, 2. Stock
Freitag, 15. Februar 2019
Beginn: 8:30 Uhr


Kläger: Gustav Kuhn
Unterlassungsklage wegen mutmaßlicher arbeitsrechtlicher und abgabenrechtlicher Verstöße bei den Festspielen (69 Cg 64/18p)

Es geht u.a. um den geäußerten „Verdacht“ (!) von Lohn- und Sozialdumping in Erl. Kuhn klagt als (damaliger) Geschäftsführer der Festspiele.

Er verlangt die Veröffentlichung des von ihm erwünschten Urteils in der Tiroler Tageszeitung, der Kronenzeitung, im Standard und im Profil und eine Sofortzahlung an ihn in der Höhe von 15.000 Euro.

Den Gesamtstreitwert hat Kuhn mit 70.000 Euro angegeben.






2


Landesgericht Innsbruck
Verhandlungssaal 203, Neubau, 2. Stock
Freitag, 15. Februar 2019
Beginn: 9:30 Uhr


Kläger: Gustav Kuhn
Unterlassungsklage wegen des Plagiate-Vorwurfs (69 Cg 96/18v)

Aus der Erwähnung Gustav Kuhns, dem ich in einer damals vorläufigen Dokumentation zahlreiche Plagiate in seiner Dissertation nachgewiesen habe, im Kontext mit anderen berühmten Abschreibern wie Karl-Theodor zu Guttenberg und Annette Schavan konstruiert er, ich hätte ihn damit in eine Reihe mit ehemaligen Politikern gestellt, denen der Doktortitel entzogen worden ist. Kuhn klagt nicht gegen den massiven Vorwurf, ein Plagiator zu sein, sondern auf Entfernung eines in diesem Zusammenhang veröffentlichten Lichtbildes von ihm. Außerdem begehrt er die Zahlung von 15.000 Euro.

Den Gesamtstreitwert hat er mit 50.000 Euro angesetzt.






3


Landesgericht Innsbruck
Verhandlungssaal 203, Neubau, 2. Stock
Freitag, 15. Februar 2019
Beginn: 10:30 Uhr


Kläger: Gustav Kuhn
Klage auf Unterlassung (69 Cg 60/18z)

Aufgrund mir im Mai 2018 zugegangener neuer Informationen habe ich Gustav Kuhn um ein Gespräch über diese Sachverhalte, die viel weiter gehen als alles von mir Veröffentlichte, gebeten. Reagiert hat er darauf mit der Einbringung einer Präventivklage, wonach es mir vom Gericht untersagt werden soll, etwas zu veröffentlichen, was ich gar nicht veröffentlicht habe.
Die von Kuhn ebenfalls begehrte Einstweilige Verfügung gegen mich ist vom Gericht daher auch abgewiesen worden.

Den Streitwert hat der Kläger mit 69.620 Euro beziffert.






4


Landesgericht Innsbruck
Verhandlungssaal 203, Neubau, 2. Stock
Freitag, 15. Februar 2019
Beginn: 11:30 Uhr


Kläger: Gustav Kuhn
Klage gegen den Vorwurf sexueller Belästigung (69 Cg 22/18)

Begehrt wird die Haftung für alle Schäden, die Gustav Kuhn aus der Veröffentlichung erwachsen sind sowie die Bezahlung eines Sofortbetrages in der Höhe von 15.000 Euro an den Kläger.
Die gegen mich hier ergangene "einstweilige Verfügung" untersagt es mir derzeit, weiteres Material zu diesem Thema zu veröffentlichen. Im Hauptverfahren gab es bisher lediglich eine kurze Verhandlung ohne Einvernahmen und ohne Beweismittelaufnahme.

Den Gesamtstreitwert hat der Kläger mit 60.000 Euro angesetzt.

Zwei quasi gleichlautende Klagen, die Kuhn nach dem Medienstrafrecht gegen mich eingebracht hat, sind von ihm im Mai 2018 nach zwei erfolgten Zeuginnenaussagen zurückgezogen worden.





Dann also auf ins zweite Jahr des medialen Dauerbrenners „Erler Skandalserie“!
Die Gleichbehandlungskommission wird zusammentreten und einvernehmen, die Staatsanwaltschaft wird ermitteln und beschließen, der Landesrechnungshof wird prüfen und berichten. Und die zahlreichen weiteren Gerichtstermine werden das öffentliche Interesse nie ausgehen lassen.
Wohlan! An mir soll’s nicht liegen.


Fragen, Wünsche, Anregungen: m.wilhelm@dietiwag.org

12.2.2019



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