|
|
Mitteilung nach
§ 39 Mediengesetz
Durch das Landesgericht Innsbruck wurde dem Medieninhaber Markus Wilhelm zu 24 Hv 17/18s und zu 24 Hv 23/18y jeweils aufgetragen, gemäß § 8a Abs 5 iVm § 37 MedienG eine Mitteilung über das eingeleitete Verfahren am Landesgericht Innsbruck zu veröffentlichen. Das Verfahren 24 Hv 17/18s (hier einbezogen: 24 Hv 23/18y des Landesgerichtes Innsbruck) wurde infolge Zurückziehung sämtlicher medienrechtlicher Anträge des Prof. Dr. Gustav Kuhn durch Einstellung beendet.
Übersetzung
Wenige Tage nach Erscheinen meines ersten Artikels über „Die unfassbaren Zustände bei den Tiroler Festspielen Erl“ im Februar dieses Jahres hat Gustav Kuhn zwei Medienrechtsklagen am Landesgericht Innsbruck gegen mich eingebracht. Einmal wegen des Artikels selbst, ein zweites Mal wegen eines Hinweises auf diesen Artikel auf Facebook. Kuhn begehrte in beiden Klagen gleichlautend für die „erlittene massive Kränkung (…) eine angemessene Entschädigung“ von mir. Nicht zu knapp.
Für die Veröffentlichung auf dietiwag.org:
Für die Veröffentlichung auf Facebook:
Nach dem Medienrecht hatte ich im Auftrag des Gerichts auf dieser Seite bzw. auf Facebook Mitteilung über die Einleitung der Strafverfahren zu veröffentlichen.
Wie bekannt, hat Kuhn nach zwei Verhandlungsrunden und den Aussagen zweier Opferzeuginnen, im letzten Moment vor dem abschließenden Gerichtstermin und der Einvernahme einer weiteren Opferzeugin, nach der Reißleine gegriffen und beide Klagen zurückgezogen.
Nach der damit erfolgten Einstellung beider Verfahren wurde ich vom Gericht ermächtigt, diese – für Gustav Kuhn kostenpflichtige – Einschaltung sowohl hier als auch auf Facebook vorzunehmen.
Ebenso hat Kuhn mich nachträglich auch noch für die seinerzeit von ihm beantragten und vom Gericht ausgesprochenen Veröffentlichungen über die Einleitung der beiden Verfahren zu entschädigen.
* * *
Das zivilrechtliche Verfahren von Gustav Kuhn gegen mich wegen der Vorwürfe sexueller Übergriffe ist nach wie vor anhängig.
Auch die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Innsbruck gegen Gustav Kuhn als Beschuldigten „wegen der Vergehen der sexuellen Belästigung nach § 218 Absatz 1 StGB“ (basierend auf den Aussagen in den geschilderten Medienprozessen) sind noch im Gange.
24.12.2018
| |
|