Zweimal hat Gustav Kuhn sich gedrückt vor Verhandlungsterminen, jetzt wird er sich stellen müssen. Zweimal war seine Maestrosität ja angeblich beim Festspielbetrieb „unabkömmlich“. Man wird noch sehen, wie ganz und gar abkömmlich sie dort schon bald sein wird.
Der Kläger, als Dirigent weltberühmt in Erl, um Erl und um Erl herum, wird als zur Wahrheit verpflichteter Zeuge in eigener Sache aussagen müssen.
Er wird wohl versuchen, irgendwas in dieser Art zum Besten zu geben:
Die Tatsachen und die bisherigen Zeuginneneinvernahmen sprechen eine andere Sprache.
Kuhn will in Begleitung, d.h. unter dem Schutz von sieben getreuen ZeugInnen auftreten, die, das weiß er schon, aussagen werden, dass es keine Besetzungscouch in Erl gar niemals nicht gegeben haben kann.
Die Verhandlung ist (mit Ausnahme der Einvernahme einer weiteren Zeugin) öffentlich.
Stand der Dinge: Im Zusammenhang mit den Berichten über die Zustände bei den Tiroler Festspielen Erl (TFE) sind bis heute sieben Hauptklagen gegen mich beim Landesgericht Innsbruck eingebracht worden. Die beiden jüngsten betreffen das Forum dieser Seite. Kläger ist hier jeweils TFE-Präsident Hans Peter Haselsteiner.