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Wie sich der TIWAG-Vorstand systematisch Betriebsräte kauft

Als Aktiengesellschaft hat die TIWAG einen Aufsichtsrat. Nach dem Arbeitsverfassungsgesetz haben diesem auch vom Betriebsrat entsandte Mitglieder anzugehören. Letztere „üben ihre Funktion im Aufsichtsrat ehrenamtlich aus“.
Eine Bezahlung von Betriebsräten für ihr Sitzen im Aufsichtsrat ist daher illegal.
Der Vorstand der TIWAG macht’s trotzdem.

Der TIWAG-Vorstand zahlt seit vielen, vielen Jahren ebenso gewohnheitsmäßig wie gesetzeswidrig Aufwandsentschädigungen plus Sitzungsgelder an die jeweils drei vom Betriebsrat entsandten Aufsichtsratsmitglieder. Auf diese Weise kommen pro Mann und Nase, pro Hampelmann und goldene Nase, zu den übrigen Vergünstigungen (Freistellung, Überstundenpauschale, höhere Einstufung, Funktionszulage etc.) nocheinmal, hört man, um die 3.000 Euro pro Jahr hinzu.




Die Gesetzeslage ist eindeutig. Bezahlt werden dürften höchstens belegte Barauslagen für die Anreise zu den Sitzungen und die Übernachtung. Solche fallen bei den TIWAG-Betriebsräten in der Regel nicht an.


Bei Langzeitbetriebsräten wie Anton Pertl, der gerade aus dem Betrieb ausscheidet, oder Helmut Mader dürften sich diese illegalen Belohnungen für ihr betriebliches Wohlverhalten im Laufe der vielen Jahre auf einige zigtausend Euro addiert haben.

Die gegenwärtigen Vorstandsmitglieder sowie jene der vergangenen Periode werden sich für die systematische Gesetzesverletzung zu verantworten haben. Und die Abteilung Rechnungswesen der TIWAG wird die Gelder, mit denen sich der Vorstand die betriebseigenen Aufsichtsräte zu kaufen versucht hat, von den Herren Pertl & Co. zurückverlangen müssen, zumindest jene der vergangenen fünf Jahre.


26.4.2017


Siehe dazu auch:

Der angefütterte Zentralbetriebsratsvorsitzende Anton Pertl



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