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Der angefütterte Zentralbetriebsratsvorsitzende Anton Pertl
Der Arbeitnehmer-Politiker nur noch als Nehmer-Politiker:
Wie immer man es nennen mag, strafrechtlich könnte es Vorteilsnahme, also Bestechlichkeit sein, der Volksmund sagt dazu Korruption, ohne Wenn und ohne Aber.
Der TIWAG-Vorstand hat sich, Tatsache, den mächtigsten Belegschaftsvertreter gekauft. Nicht im übertragenen Sinne, sondern wirklich.
Und dabei geht es nicht um ein Wurstsemmerl.
Zugaben, Zulagen, Zuwaagen
Anton Pertl wurde als Zentralbetriebsrat vom TIWAG-Vorstand in eine Lohnstufe gehievt, in der er aufgrund seiner Ausbildung und seiner vorhergehenden Tätigkeit nichts verloren hat.
Wenn ein Portier Zentralbetriebsratsvorsitzender wird, so steht ihm auch als Zentralbetriebsratsvorsitzendem nur das Gehalt eines Portiers zu. Das Mandat des Betriebsratsmitglieds ist nämlich ein Ehrenamt. „Die Höhe des Entgeltes“, so die verbindliche Rechtsprechung, „richtet sich also danach, was das Betriebsratsmitglied verdient hätte, wenn es während dieser Zeit gearbeitet hätte.“ (GZ 97/12/0229) Das hätte auch für den gelernten EDV-Techniker Pertl bei der TIWAG zu gelten. Tut es aber nicht. Pertl bezieht auf Beschluss des Vorstandes rechts- und sittenwidrig ein Bonzengehalt der Stufe Va, das sind bei ihm, ohne Zulagen, 8300 Euro brutto, TIWAG-üblich 15 mal jährlich.
Für dieses Grundgehalt müsste Anton Pertl eine akademische Ausbildung haben und zumindest Abteilungsleiter sein.
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Anton Pertl erhält, obwohl freigestellt, zusätzlich eine Überstundenpauschale in der Höhe von 10 Prozent des Gehalts, also ca. 830 Euro. Und eine ebenso hohe Funktionszulage, die ihm nicht zusteht.
Obwohl es die gesetzliche Pflicht zur Aufzeichnung der Arbeitszeit gibt, wird diese in der TIWAG bei den Angestellten, die eine Überstundenpauschale beziehen, nicht erfasst. Also ist auch die Nachvollziehbarkeit von Überstunden nicht gegeben.
Wer eine Überstundenpauschale bezieht, hat von Gesetzes wegen „die grundsätzliche Verpflichtung zur Leistung von Mehr- und Überstunden übernommen“. Wie sich das bei Anton Pertl und seinen unzähligen Nebenjobs (Vizebürgermeister, AK-Rat, ÖGB-Vize, TGKK-Funktionär, AAB-Bezirksobmann, Bataillonskommandant und bis vor kurzem auch noch ÖVP-Landtagsabgeordneter) je ausgehen könnte, ist ein Rätsel, für das schlicht keine Auflösung existiert.
Da das Gehalt, das Anton Pertl bezieht, siehe oben, bei weitem zu hoch ist, ist dementsprechend auch seine Überstundenpauschale (10 Prozent davon) zu hoch.
Oben drauf bekommt Pertl auch noch eine Funktionszulage, die an sich Führungskräften vorbehalten ist, zu denen er nicht gehört. Diese beträgt wiederum 10 Prozent vom (illegal hohen) Grundgehalt und ist folglich ebenso überhöht: nocheinmal 830 Euro.
Scharfer Hund rechts, Schoßhündchen des Vorstands links im Bild
(Foto: Facebook-Account von A. Pertl)
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Anton Pertl erwirbt aufgrund der viel zu hohen Gehaltseinstufung Anspruch auf eine viel zu hohe Betriebspension.
Nach der alten, für Pertl noch geltenden TIWAG-Betriebspensionsregelung stehen ihm demnächst 80 Prozent des Letztbezuges als Pension zu. Den Betrag, der ihm dafür von der ASVG-Pension auf diese Summe fehlt, zahlt die TIWAG-Betriebspensionskassa auf. Dies, obwohl Pertl in seinen vierzig Dienstjahren bei der TIWAG (anders als die später Eingetretenen) nicht einen einzigen Schilling oder Cent dort einbezahlt hat.
Nebenbei: Damit diese Bonzenpensionen für Pertl und Co. einmal wertgesichert ausbezahlt werden können, musste die TIWAG in den vergangenen Jahren zig Millionen Euro zusätzlich in die Pensionskasse nachschießen, um deren Anlageverluste auszugleichen.
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Anton Pertl steht ein TIWAG-Tiefgaragenparkplatz im Wert von monatlich 150 Euro zur Verfügung.
In zentraler Lage, in der Garage unter dem Hilton Hotel, eine Gehminute von seinem Dienstort entfernt, bezahlt die TIWAG ihrem netten Betriebsratsvorsitzenden einen fixen Abstellplatz für sein Privatauto. Der Preis, den die TIWAG dafür zahlt, beträgt 150 Euro monatlich. Als zu versteuernden Sachbezug berechnet sie Pertl dafür aber lediglich 14,53 Euro monatlich.
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Anton Pertl darf als Weihnachtsmann des TIWAG-Vorstandes Jahr für Jahr Gutscheine im Wert von 250.000 Euro an die Mitarbeiter verteilen.
Das Weihnachtsgeschenk des Unternehmens an die Belegschaft besteht aus Einkaufsgutscheinen bei den Lebensmittelketten Mpreis und Spar in der Höhe von 190 Euro je TIWAG-Mitarbeiter. Pertl, der für die Belegschaft sonst nichts erreicht und mit leeren Händen vor ihnen steht, darf als Günstling des Vorstandes die Gutscheine als „Betriebsratsaktion“ verkaufen und mit generöser Geste persönlich an die einzelnen TIWAGler überreichen.
Nach der ständigen Rechtsprechung fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage für die Durchführung solcher Aktivitäten durch den Betriebsrat. Sie haben „mit der Aufgabe der Personalvertretung, die Bediensteten dem Dienstgeber gegenüber zu vertreten, nichts zu tun“.
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Anton Pertl verfügt auf Vorstands Gnaden über ein freies Budget zur Verteilung in Völs, wo er ÖVP-Vizebürgermeister ist.
Völs zählt 45 Vereine. Dank der Gelder, die die TIWAG ihrem Betriebsratsvorsitzenden für Sponsoring zur Verfügung stellt, kann er sich deren Zustimmung, von der Faschingsgilde bis zur Schützengilde, von den Jungschützen bis zu den Stockschützen und vom Taekwondo-Verein bis zur Lederhosenrunde Völs erkaufen:
Reicht das als Nachweis dafür, dass Anton Pertl vom Vorstand gekauft, gemietet, geleast, wie auch immer, ist? Ich denke, ja.
Und was tut er für all diese Gratifikationen, Provisionen, Incentives, für diese, ja, Gewinnbeteiligung?
Es geht insbesondere darum, was er dafür alles nicht tut, von dem, was ein oberster Vertreter der Belegschaft zu tun hätte. Anton Pertl sieht erstereihefußfrei seelenruhig zu, wie die Unternehmensführung der TIWAG grundlegenden Arbeitnehmerrechten eklatant zuwiderhandelt, gesetzliche Ansprüche der Mitarbeiter vorsätzlich und systematisch unterläuft.
Oben: Der Betriebsratsobmann angefüttert vom Vorstand.
Unten: Die Belegschaft angefressen vom Betriebsratsobmann.
Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz, gegen das Arbeitsruhegesetz, gegen die Kollektivvertragsbestimmungen, gegen die Betriebsvereinbarungen, gegen die gesetzliche Überstundenabgeltung, gegen den Stellenplan, gegen die Lohndumping-Bestimmungen etc.
Das alles hat mit dem, was man unter einem Betriebsrat versteht, unter einer Vertretung der Mitarbeiter gegenüber der Unternehmensführung, nichts mehr zu tun.
Ein Ex-TIWAGler hat einige der ärgsten arbeitsrechtlichen Verfehlungen in einer Art Sachverhaltsdarstellung zusammengefasst und diese den zuständigen Behörden anonym übermittelt. Und mir.
Ich bin die zum Teil schwerwiegenden Vorwürfe zuerst mit einem TIWAG-Hackler und dann mit einem Experten für Arbeits- und Sozialrecht Punkt für Punkt, Kritikpunkt für Kritikpunkt, durchgegangen.
Das Ergebnis ist erschreckend, umso mehr, wenn man daran denkt, dass es sich dabei um ein landeseigenes Unternehmen handelt, das sich auch noch gern als Vorzeigebetrieb bezeichnet.
Verstöße, Verstöße, Verstöße
Zeitüberschreitungen
„Es gibt viele Zeitüberschreitungen, die an sich verboten sind.“
„Unter 10 Stunden Arbeit am Tag gibt es generell keine Überstunden mehr.“
„Falkner hat dazu verkündet, dass es bis 10 Stunden generell keine Überstunden gibt, weil wir eine Gleitzeit haben. Das stimmt aber nicht, weil die Überstunden nach der Normalzeit entstehen. Hier wird den Leuten ganz bewusst Geld oder Zeit genommen oder gar nicht gegeben, was ihnen zusteht.“
Aus der Sachverhaltsdarstellung
Der TIWAG-Hackler bestätigt, dass es Zeitüberschreitungen gibt.
Laut Arbeitszeitgesetz (AZG) sind Tagesarbeitszeiten von mehr als 9 Stunden unzulässig, es sei denn, die Betriebsvereinbarungen (BV) würden 10 Stunden als Normalarbeitszeit vorsehen, was aber nicht der Fall ist. Dennoch hat Andreas Falkner, der Chef der Abteilung Personalmanagement angeordnet, dass bis zu 10 Stunden keine Überstunden bestehen und daher auch keine Zuschläge bezahlt werden. Für Arbeitszeiten über 10 Stunden sind die Mitarbeiter angehalten, diese so „umzubuchen“, dass sie dieses Limit nicht überschreiten und die Zeitbuchung eben einen gesetzeskonformen Zustand wiedergibt, auch wenn das in vielen Fällen so nicht stimmt. Das ist bewusst nicht schriftlich festgehalten, wird aber so gemacht.
Der Experte sagt dazu, dass eine solche Handhabung der zehnten Stunde einen Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz darstellt. Bei der Manipulationen der Zeitaufzeichnungen dürfte es sich, weil Zeitaufzeichnungen eine Urkunde sind, möglicherweise um einen strafbaren Tatbestand handeln. Er geht davon aus, dass den Mitarbeitern hier insgesamt ziemlich viel Geld entgeht, womit auch andere strafrechtliche Vergehen vorliegen könnten wie die Verkürzung von Abgaben sowie ein Verstoß gegen die Lohndumping-Bestimmungen.
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Zeitausgleich
„Es wird Zeitausgleich immer ohne Zuschläge bezahlt.“
Aus der Sachverhaltsdarstellung
Auch der TIWAG-Hackler weiß davon, dass Zeitguthaben immer wieder 1:1 und daher ohne den gesetzlich verpflichtenden Zuschlag ausbezahlt werden. Dabei sind die Stunden, die über die Höchstgrenzen des Zeitübertrages (lt. Betriebsvereinbarungen) hinausgehen zwingend mit 50 Prozent Zuschlag zu versehen. Diesen hat es aber offenbar entgegen der Betriebsvereinbarung weder bei Auszahlungen noch bei den Zeitgutschriften je gegeben. Die Mitarbeiter werden angehalten, Zeitausgleich auf null Stunden abzubauen und dies gegen die Bestimmungen der Betriebsvereinbarungen.
Der Arbeitsrechtsexperte sieht darin einen Verstoß gegen die Bestimmungen des Kollektivvertrags, der Betriebsvereinbarungen, des Arbeitszeitgesetzes sowie – wieder – gegen das Verbot des Lohndumpings. Auch das könnte, wie er meint, strafrechtlich relevant sein.
Nur so als Beispiel: Kein Protest des Betriebsratsvorsitzenden Anton Pertl, als der Vorstand reihenweise TIWAG-Mitarbeiter von Detektiven ausspionieren lässt. Obiges Protokoll dokumentiert, wie diese zu viert (Det. EQ2, EQ3, EQ5 und EQ6) und mit zwei Autos einem leitenden Angestellten fast vier Stunden lang auflauern, um ihn dann auf dem Nachhauseweg zu verfolgen und auch noch in seiner Wohnung bis 21 Uhr zu beschatten.
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Stille Bereitschaften
„Es gibt stille Bereitschaften und keine offiziellen im Netz und EDV, um Geld zu sparen am Kollektivvertrag vorbei.“
Aus der Sachverhaltsdarstellung
Die Abgeltung von Bereitschaften ist im Kollektivvertrag geregelt.
Diese Regelung, sagt der TIWAG-Hackler, wird meines Wissens zum Beispiel in den Abteilungen IT, Stromhandel und teilweise auch beim Datenmanagement und in der TINETZ durch eine sogenannte „stille Bereitschaft“ umgangen. Es stehen also Mitarbeiter bereit, die das Telefon eingeschalten lassen und als „Experten“ im Bedarfsfall erreichbar sind und dann auch tatsächlich arbeiten wenn nötig. Weil die Anzahl der Experten für ein funktionierendes Bereitschaftsradl zu klein ist, gibt es eine Pauschalabgeltung, die eindeutig kollektivvertragswidrig ist. Der Jurist, der ähnliche Fälle schon erfolgreich vor Gericht vertreten hat, sieht auch hier wieder Vorenthaltung von Entgelt und Abgaben sowie die Verletzung der Lohndumping-Bestimmungen.
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Zeitaufzeichnungen
„Bei mehr als 10 Stunden Arbeitstag am Tag muss man als Mitarbeiter Zeit umbuchen, damit die Stunden nicht überschritten werden und an einem anderen (Tag) dazugeben. (…) Auch die Nachtruhe wird nicht immer eingehalten, auch da wird händisch hin- und hergebucht bis alles passt.“
Aus der Sachverhaltsdarstellung
Richtig ist, dass grundsätzlich Aufzeichnungspflicht besteht. Das ist im Arbeitszeitgesetz und in den Betriebsvereinbarungen geregelt. Händische Korrekturen sind wenn es Zeitüberschreitungen gibt in der TIWAG gang und gäbe. Überzeiten werden dann bei anderen Tagen einfach händisch dazu gebucht. Das ist nicht immer ganz leicht nachzuvollziehen, wird aber offensichtlich, wenn es eine Vielzahl von händischen Buchungen in der Zeiterfassung gibt.
Auch hierbei werden die schon erwähnten Bestimmungen verletzt.
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Stellenplan
Aus der Sachverhaltsdarstellung
Auch diese Ausführungen sind „meinem“ TIWAG-Mitarbeiter zufolge zutreffend. In vielen Fällen stimme die Bezahlung gemäß Stellenplan ganz eindeutig nicht mit dem Kollektivvertrag bzw. den Verwendungsgruppen überein. Es gibt eben Druck auf die Personalkosten, die auf diese gesetzwidrige Weise gesenkt werden: Lohnraub. Wie in der Anzeige oben richtig dargelegt, passen auch die Stellenbewertungen nicht. Dies alles mit Einverständnis des Betriebsrates, namentlich des Betriebsratsvorsitzenden Anton Pertl. Auch hier geht’s im Endeffekt wieder um Unterentlohnung, juristisch gesprochen um Lohn- und Sozialdumping, das verwaltungsstrafrechtlich strafbar ist und sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen nach sich zieht.
Wenn die zuständigen Behörden - Arbeitsinspektorat, Krankenkassa, Finanzamt, Staatsanwaltschaft - seriös arbeiten, wenn sie weder bestochen noch durch politische Intervention von ihrer Arbeit abgebracht werden, dann kann sich der „neue“ Vorstand da auf einiges gefasst machen. Die jahrelangen, jahrzehntelangen systematischen Rechtsbrüche der TIWAG werden nicht nur zu gewaltigen Summen an Lohnnachzahlungen führen sondern auch zu Nachzahlungen bei den unterschlagenen Sozialabgaben und nicht abgeführten Steuern, von fälligen Strafzahlungen ganz abgesehen.
1.3.2016
Hier wird über die Anfütterung Pertls direkt im Forum diskutiert.
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