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„Frei.Wild“ in der Area 47:
Oberlandesgericht weist Berufung gegen Ersturteil ab
So kann es einem gehen, wenn man versucht, der zutiefst österreichischen Verharmlosungskultur eine Schranke zu setzen. Und sich dafür auch noch mit der alles beherrschenden Tiroler Volkspartei anlegt. Das Oberlandesgericht Innsbruck als Berufungsgericht hat jetzt doch tatsächlich das in sich unlogische Ersturteil vollinhaltlich bestätigt.
Unsere Niederlagen nämlich
beweisen nichts, als daß wir zu
Wenige sind
Die gegen die Gemeinheit kämpfen
Und von den Zuschauern erwarten wir
Daß sie wenigstens beschämt sind.
Bertolt Brecht
Es ist freilich alles andere als unehrenhaft, dafür verurteilt zu werden, dass man vor einer nationalistischen, rassistischen, sexistischen, gewaltverherrlichenden, rechtsgerichteten Musikgruppe gewarnt hat. Im Gegenteil. Noch weniger, wenn diese in einem massiv öffentlich geförderten „Ballermann-Spaßzentrum“ (© ORF) auftreten darf.
Und Auftritte dieser Band nachweislich Neonazis anziehen.
Für eine gute Sache muss man auch eine Niederlage riskieren. Und entschieden gegen eine
Hass-Rockgruppe wie „Frei.Wild“ aufzutreten, ist eine gute Sache.
Das Urteil irritiert mich daher überhaupt nicht in meiner Haltung. Im Gegenteil: Es adelt sie.
Das wird man schon noch sagen dürfen müssen!
In einer Zeit, die alles kommerzialisiert, alles zur konsumierbaren Ware macht: rechtes Gedankengut, NS-Anspielungen, Fremdenhass, Antisemitismus, ist es ein gutes Gefühl, auf der anderen Seite zu stehen. Urteil hin, Urteil her.
Wie wir dieses dennoch bekämpfen werden, wird in den nächsten Wochen zu entscheiden sein.
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Das Urteil 1. Instanz (Landesgericht Innsbruck)
Die Berufung gegen das Urteil 1. Instanz
Das Urteil 2. Instanz (Oberlandesgericht Innsbruck)
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13.3.2014
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