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Platter lässt mich klagen! - Erfolglos!
Günther Platter ist nicht nur … (ehschonwissen), sondern auch ebenso feig. Jetzt hat er also seinen Spezl und Gönner Erwin Bouvier, ja, den, der ihm 2011 den 1er Gamsbock geschenkt hat, aufgerichtet, auf dieser Seite gerichtlich eine Entgegnung zu erzwingen. Es geht um die Hubschrauberflüge ins Jagdgebiet. Da ich absolut nicht der Meinung bin, dass Herr Bouvier berechtigt ist, eine Gegendarstellung nach dem Mediengesetz durchzudrücken, trafen wir uns am Freitag, 27.4.2012 am Landesgericht Innsbruck.
Die Verhandlung am vergangenen Freitag endete mit einem für mich sehr günstigen Vergleich.
Die Eckdaten: Bouvier/Platter sind mit ihrem Antrag auf eine Gegendarstellung abgeblitzt. Mein Artikel „Ließ sich Landeshauptmann Platter von Großunternehmer auf Gamsjagd per Hubschrauber einladen?“ bleibt für alle Zeiten unverändert im Netz.
Außer Spesen nichts gewesen: Platters Jagdfreund Erwin Bouvier mit Anwalt Christian Hübner vor Richter Peter Friedrich
Unser Part beschränkt sich – meinem Angebot entsprechend - darauf, das von Bouviers Anwalt bereits am 8.3.2012 selbständig im Forum dieser Seite eingestellte Schreiben dort auf die Dauer von vier Wochen im ersten Thread evident zu halten.
Selbstredend darf dieses dort auch weiterhin von den UserInnen kommentiert werden.
Kurz:
Das von Bouvier/Platter angestrengte Verfahren wurde eingestellt.
Die Gerichtskosten hat Erwin Bouvier zu tragen.
28.4.2012
Dazu:
„Platters angeblicher Jagdfreund erfolglos vor Gericht“ (Standard, 3.5.2012)
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Nachtrag:
Beschluss des LG Innsbruck, eingelangt am 11.5.2012
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