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„Schwein-Sager“ wird erneut seziert
Auch nach meinem Freispruch im van Staa- oder „Schwein-Sager“-Prozess ist kriminalistisch immer noch ungeklärt, wer die Manipulation des dem Gericht unterschobenen Beweismittels zu verantworten hat. Weil auch die zuständige Staatsanwaltschaft Feldkirch an den Computer als Einzeltäter nicht recht glauben will, hat sie jetzt einen Sachverständigen aus dem Gebiet der Datenforensik beauftragt, herauszufinden, inwieweit sich die vom ÖVP-Gutachter dem Büro für Interne Angelegenheiten (BIA) übergebene Tondatei vom Originalmitschnitt der Rede van Staas unterscheidet.
Da der Gutachter der ÖVP unmittelbar nach der Publikation des authentischen Tondokuments zugegebenermaßen an diesem herumgebastelt und es massiv verändert hat, liegt der Verdacht nahe, dass er eine solche manipulierte Version dem BIA – laut Akt - als „Original“ überspielt hat.
Dieser Mutmaßung soll jetzt nachgegangen werden.
Mehr über den famosen ÖVP-Gutachter gibt es hier nocheinmal zum Nachlesen.
Schriftliche Ausfertigung des endgültigen Freispruchs liegt vor
Erst dieser Tage ist das letztinstanzliche Urteil des Oberlandesgerichts Innsbruck im 2007 angezettelten „Schwein-Sager“-Verfahren zugestellt worden. Es lässt an Deutlichkeit nichts, aber schon gar nichts zu wünschen übrig. Der einzige kleine Fehler der dem Urteil anhaftet, ist ein Schreibfehler. Und vielleicht ist es nicht einmal ein Schreibfehler, und das Berufungsgericht hat recht, wenn es in der Einleitung statt von der angelasteten „üblen Nachrede“ von einer „üblichen Nachrede“ spricht. Öffentlich zu behaupten, der frühere Landeshauptmann ziehe seine politischen Gegner in den Dreck („Hungerleider“, „Gesindel“, „Nazi“, Zündler“, „Schwein“), ist demnach also nur eine ganz und gar „übliche Nachrede“, die sich van Staa durch seine zahllosen Ausraster, wenn schon nicht redlich, so doch durch seine Reden erworben hat.
Keine Manipulation …
Das Oberlandesgericht stellt noch einmal abschließend zum Ende des ganzen Zirkus fest, dass es im ganzen Verfahren keinen Hinweis dafür gibt, „dass die im Akt befindlichen Aufnahmen der verfahrensgegenständlichen Äußerung des ehemaligen Landeshauptmannes DDr. Herwig van Staa nicht mit seiner Ansprache übereinstimmten, somit unrichtig, verkürzt oder gar verfälscht wären“. (Seite 21)
Fast nebenbei fährt der Senat des OLG auch mit der juristisch höchst mangelhaften, ja schlampigen Berufung der Staatsanwaltschaft Innsbruck (vertreten durch den Leiter der Oberstaatsanwaltschaft) ziemlich ums Eck. Alle Achtung!
… und natürlich „Schwein"
Dem Höhepunkt zu steuert das Urteil dann, wenn es sich (unnotwendiger Weise, da ja aufgrund fehlender Tatbildlichkeit das Vergehen der üblen Nachrede von vornherein ausgeschlossen ist) der Frage annimmt, ob van Staa „Schwein“ oder etwas anderes gesagt hat. Dabei bekommen auch die vom „Schwein“-Sager akquirierten Zeugen, allen voran der, weil es ja um mich gegangen ist, so übereifrige Bürgermeister Schöpf ihr Fett weg.
Wie das Berufungsgericht begründet, dass van Staas Entourage von ihm und an diesem Ort einfach etwas anderes als das „Schwein“ gehört haben wollte, ist schlicht zum Niederknien. Aber lesen Sie selbst:
Der endgültige Freispruch im „Schwein-Sager“-Prozess als PDF zum Nachlesen
Lesetipp:
Drei miese, dreckige Verleumder
7.3.2011
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