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Schwindler höchsten akademischen Grades war Gutachter des Staatsanwalts

Man erinnert sich: Im Auftrag der Staatsanwaltschaft ist 2007 vom Büro für interne Angelegenheiten (BIA) mein Mitschnitt des Schwein-Sagers auf Manipulation untersucht und dabei manipuliert worden. 2010 sollte ein Gutachter der Staatsanwaltschaft anhand hinterlassener Spuren Tat, Tatzeitpunkt und Täter dieser Manipulation ausfindig machen und hat dabei bloß dessen Spuren zerstört. Jetzt stellt sich heraus, dass er gar kein Professor für angewandte Computertechnik an der TU Wien, sondern ein Hochstapler ist.

Es ist eine endlose Geschichte. Im Prozess gegen mich hatte die Staatsanwaltschaft Innsbruck dem Gericht eine massiv manipulierte Version des Originalmitschnitts von van Staas „Schwein“-Sager als Beweismittel vorgelegt. Erst auf meine Anzeige hin gegen unbekannte Täter hat die Staatsanwaltschaft mit größtem Widerwillen „einmal einen Akt angelegt“. Und erst auf meinen Protest hin, dass ja nicht gut die möglicherweise selbst involvierte Staatsanwaltschaft Innsbruck diese Beweismittelfälschung untersuchen könne, hat die Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck den Fall an die ebenfalls ihr unterstellte Staatsanwaltschaft Feldkirch delegiert, „um“, wie sie das scheinheilig begründet hat, „den Eindruck der Befangenheit zu vermeiden“.


Ein titelgeiler Titel-Geier

Die Staatsanwaltschaft Feldkirch hat daraufhin einen Gutachter aus Wien, einen vermeintlichen Professor für Computertechnik, beauftragt, den Tathergang zu rekonstruieren. Da ihm dies, wie sich später herausstellen sollte: aufgrund mangelnder Fähigkeiten, nicht gelungen ist, hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren im Juni 2010 eingestellt. Der daraufhin von mir eingeschaltete
beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige für Datensicherung, Datenrekonstruktion und Datenauswertung hat schwere Mängel im Amtsgutachten selbst nachgewiesen und die teilweise unwiederbringliche Zerstörung von Metadaten auf den zu untersuchenden BIA-Files. Dieses private Gutachten über das amtliche Gutachten führte zwar offiziell im September 2010 zu einer Wiederaufnahme des Ermittlungsverfahrens, welches aber seitdem vor sich hindöst.
Die Geschichte über das Skandalgutachten der Staatsanwaltschaft und über die Zerlegung in dessen Einzelteile ist ausführlich hier nachzulesen.

Kurt Judmann, der Gutachter der Staatsanwaltschaft, ist weder Professor noch gar Universitätsprofessor, schon gar nicht für angewandte Computertechnik an der TU-Wien. Herr Judmann ist, aufgrund welcher möglicher Verdienste oder tatsächlicher Beziehungen auch immer, ein Honorarprofessor, dies freilich im wahrsten Sinnes des Wortes, hat er doch unter Vorgabe, ein Professor zu sein, der Staatsanwaltschaft sein Honorar für das Gutachten in Rechnung gestellt.
Wie der Computertechnologe Uwe Sailer nachgewiesen hat, dilettiert der falsche Professor Judmann bestenfalls auf dem Gebiet der Datenforensik und hat, zumindest in meinem Fall, laut Sailer mehr Schaden angerichtet als genützt.



Judmann ist ein auf die Wahrheit vereidigter Sachverständiger, nimmt es mit ihr aber schon in Bezug auf die eigene Person nicht so genau. Und so einer ist auch noch Präsident des Hauptverbandes der Gerichtssachverständigen des Landesverbandes Wien, NÖ und Burgenland und Vizepräsident der Gerichtssachverständigen Österreichs.




Herr Judmann gibt sich im Selbstporträt als „Univ.Prof.“ aus.


Widerrechtliche Anmaßung

Herr Judmann ist kein Universitätsprofessor, sondern ein Schwindelhuber. Er hat einen Professorentitel geschenkt bekommen, den Titel „Honorarprofessor“, mehr nicht. Und dieser ist laut Auskunft der Rechtsabteilung der TU Wien zum „Fall Judmann“ in genau dieser Form (oder allenfalls: „Hon.Prof.“) zu führen. Jede andere Bezeichnung wie „Professor an der TU Wien“ oder „Professor h.c.“ ist nicht zulässig.





Herr Judmann war nicht nur, wie man gesehen hat, beim Auftrag der Staatsanwaltschaft, die Täterspuren bei der „Schwein“-Sager-Fälschung auszuwerten oder auch nur zu sichern, schwer überfordert, er schafft es als angeblicher „Professor für angewandte Computertechnik“ nicht einmal, auf seiner Homepage funktionierende Links auf seine angeblichen wissenschaftlichen Arbeiten zu setzen, deren Titel er dort anführt:



Zu gern hätten wir uns angeschaut, was er neben seinem Hauptwerk, der Mitarbeit an einem Projekt über die Abnutzungserscheinungen künstlicher Hüftgelenke, sonst noch alles geleistet hat.


Der Herr Honorarprofessor ist, nur weil er manchmal an die TU Wien geht, so wenig ein „Professor an der TU Wien“ wie der Gewinner des Bauernrennens in Finkenberg, wenn er sich auf die Hahnenkammabfahrt in Kitzbühel stellt, ein „Sieger auf der Streif“ ist.

Die Staatsanwaltschaft Innsbruck ist also, nach allen bis dahin geschossenen Böcken in der Schweinsager-Causa, auch noch auf einen Titelschwindler hereingefallen.


9.2.2011


Reaktion:

Herr Judmann hat auf obige Entlarvung hin versucht, sein freigelegtes Gesicht zu retten und hat flugs seine Homepage von den allerärgsten Titelraubereien gesäubert. Er hat da Links entfernt und dort das Honorar seinem ehrenhalberten Professortitel vorangestellt:



Judmann alt – vor Erscheinen obigen Artikels




Judmann neu – nach Erscheinen obigen Artikels


Der nunmehrige Nichtmehr-Universitätsprofessor hat auch jene, ach, so gelungene Selbstdarstellung aus dem Netz genommen, in der er sich expressis verbis als „Univ.-Prof. DI Dr. techn. Kurt P. Judmann“ verkauft hat.
Dahin hat der entsprechende Link http://www.jic.at/files/judmann.pdf bisher geführt.
Und da endet der selbe Link http://www.jic.at/files/judmann.pdf jetzt.


In der dringend gebotenen Eile hat der honorige Herr Judmann freilich drauf vergessen, dass er noch an manch anderen Orten mit seiner Professur an der TU Wien angegeben hat, welche zu keinem Zeitpunkt der Wahrheit entsprochen hat.

Am nachfolgenden Beispiel wollen wir live mitverfolgen, wie er, der Computerspezialist und Gerichtssachverständigenpräsident so ein Beweismittel der unbefugten Führung des Professortitels von seiner Internetseite verschwinden lassen wird.



Derzeit findet sich obige erfundene und rechtswidrige Darstellung noch auf Judmanns Homepage unter dem Link: http://www.jic.at/files/Konstruktiv_Ausgabe262.pdf *

Schon bald aber wird sich dort ein großes Loch auftun und es wird der „Professor an der TU Wien“ ein „Professor an der TU Wien“ gewesen sein.

12.2.2011


*) Wie erwartet, hat er jetzt auch diesen Artikel mit den schön-geschriebenen biografischen Daten vom Netz genommen. Hier ist er trotzdem noch nachzulesen.


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