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Justiz krass unterbeschäftigt:
Staatsanwalt muss gegen Freispruch im „Schwein-Sager“- Prozess berufen


Es kann nur der Druck von ganz oben gewesen sein, der den Staatsanwalt jetzt doch noch zur Einbringung der Berufung gegen meinen Freispruch gebracht hat. Zur Erinnerung: Schon die Einleitung der Ermittlungen in dieser Causa erfolgte 2007 aufgrund einer Weisung des damaligen Leiters der OStA Innsbruck an die ihm unterstellte Staatsanwaltschaft. Die Botschaft der Justiz an die Öffentlichkeit ist klar: Wir haben zu viele Staatsanwälte und zu wenig Arbeit.

Nach einer Verfahrensdauer von damals bereits mehr als 28 Monaten bin ich am 22. Jänner 2010 durch das Landesgericht Innsbruck vom Vorwurf der „üblen Nachrede“ gegenüber dem (gewesenen) Landeshauptmann Herwig van Staa freigesprochen worden.

Aus dem Urteil des LG Innsbruck:

Im Namen der Republik

„Für die Variante, dass DDr. Herwig Van STAA Joschka FISCHER als Schwein bezeichnete, spricht unter anderem das gegenüber einem unvoreingenommenen Hörer der Textpassage tatsächlich das Wort Schwein vorhanden scheint, sich DDr. Herwig Van STAA hörbar in einem erregten Zustand befand und deutlich mangelnde Unterstützung seitens der deutschen Politik zur Transitproblematik beklagte. Für diese Äußerung würde auch sprechen, dass DDr. Herwig Van STAA Ratschläge aus der Bundesrepublik Deutschland wörtlich als „deppert“ bezeichnet hat und fallweise Äußerungen trifft, die zumindest kritisch hinterfragt werden können („Hungerleider-Bezirk“, „undankbares Gesindel“, etc.).
Seite 9/10


„Vorauszuschicken ist, dass die Freiheit der Meinungsäußerung eine der wesentlichsten Grundlagen der demokratischen Gesellschaft ist und auch für Bekundungen gilt, die beunruhigen, verletzen oder schockieren (MR 1992/15). Demgemäß ist eine (sachbezogene) Kritik an Erklärungen anderer nicht tatbildlich und sind grundsätzlich die Grenzen zulässiger Kritik, insbesondere durch die Medien bei Politikern weiter gesteckt, als bei Privatpersonen (MR 1992/15). Dies gilt umso mehr, weil Politiker sich unweigerlich und wissentlich der eingehenden Beurteilung ihrer Worte und Taten durch die Presse und die allgemeine Öffentlichkeit aussetzen, weshalb Politiker einen höheren Grad an Toleranz zeigen müssen, im Speziellen, wenn sie selbst öffentliche Äußerungen tätigen, die geeignet sind, Kritik auf sich zu ziehen (EuGRZ 1986, 424-Lingens; EuGRZ 1991, 681-Oberschlick I; MR 1997, 196- Oberschlick II). Unstrittig handelt es sich bei DDr. Herwig Van STAA um einen Politiker, der selbst öffentlich Äußerungen tätigte, die in der Vergangenheit geeignet waren, Kritik auf sich zu ziehen. So wurde diesem vorgeworfen, er habe vor Zeugen die Osttiroler Bevölkerung als undankbares Gesindel bezeichnet, den Vater des Grünen Chefs Alexander VAN DER BELLEN einer NS-Vergangenheit bezichtigt (diese Aussage im Nachhinein zumindest relativiert) bzw. den Bezirk Reutte und dessen Bewohner als Hungerleider-Bezirk betitelt. Letztlich wurde auch die Äußerung im Landtag getätigt, dass Joschka FISCHER „depperte Ratschläge“ aus Deutschland erteile und dies DDr. Herwig Van STAA ärgern würde.“
Seite 13/14

Der Titel, hat Landeshauptmann Van STAA den deutschen Ex-Minister FISCHER als Schwein bezeichnet, kann für sich genommen als Tatsachenmitteilung in Form einer Verdächtigung oder Vermutung gesehen werden, ist jedoch im gegenständlichen Fall nicht isoliert zu betrachten. Der Angeklagte hat nicht nur die entsprechende Behauptung aufgestellt, er hat auch ausgeführt, dass die Tiroler ÖVP von einem manipulierten Band ausgehe. Dieser Äußerung folgte die ausdrückliche und in Fettschrift gehaltene Mitteilung des Angeklagten an den Betrachter dieser Homepage, sich selbst ein Urteil zu fällen. Zu diesem Zweck bietet er einen Mitschnitt in Form einer MP3-Dabei im Ausmaß von 1,2 MB an, auf welcher die inkriminierte Passage zu hören ist und auf der auch tatsächlich das Wort „Schwein“ verstanden werden kann. Damit kommt der vom Angeklagten ausgesprochenen Verdächtigung jedoch nicht mehr eine Wertung als (versteckte) Tatsachenmitteilung zu, sondern hat der Angeklagte eine Frage in den Raum gestellt, die er letztlich in ihrer Bewertung dem Zuhörer überlässt und diesem auch objektive Mittel beiseite stellt, um diese Wertung auch tatsächlich vorzunehmen. Abgerundet wird dies durch das Einstellen eines Artikels der Journalistin Andrea SOMMERAUER (die interessanter Weise die Äußerung Van STAA´s nicht als Frage formuliert, sondern explizit ausführt, der Tiroler Landeshauptmann Van STAA habe Außenminister Joschka FISCHER als Schwein bezeichnet), aus dem auch ersichtlich ist, dass Van STAA die erhobenen Vorwürfe vehement bestreite und (wenig überzeugend) angegeben habe, den erwähnten Satz nie gesagt zu haben, ein Umstand, der im Hinblick auf die vorliegende Tonbandaufzeichnung schwerlich nachvollzogen werden kann. Nunmehr ist die Berichterstattung des Angeklagten auf der inkriminierten Homepage durchaus kritisch zu werten, im Falle des hier gegenständlichen Artikels gerade noch angemessen und hinreichend distanziert.

Zusammenfassend betrachtet hat der Angeklagten den Vorwurf Van STAA habe den deutschen Ex-Außenminister als Schwein bezeichnet, zum einen ausdrücklich als Frage formuliert, zum anderen aber auch dem Konsumenten dieser Mitteilung objektive Mittel in die Hand gegeben die Richtigkeit der Behauptung unmittelbar durch den Download eines Mitschnittes zu überprüfen, sohin nicht bloß eine Tatsachenbehauptung in den Raum gestellt, sondern eine Frage formuliert, deren Beantworten den interessierten Medienkonsumenten selbst freigestellt und ermöglicht ist.
Seite 16/17

Landesgericht Innsbruck 38 Hv 208/09v


Das Urteil des LG Innsbruck in voller Länge (PDF).

Die Berufung der Staatsanwaltschaft in voller Länge (PDF).


Okay, dann wird die Sau halt nocheinmal durchs Dorf getrieben. Auf dass van Staas Name auf immer und ewig mit einem halben Dutzend seiner unsäglichsten Sager verbunden sein wird. Das ist der ganze Dienst, den ihm die Staatsanwaltschaft hier leistet.
Soll sein!

Kommentar van Staas, zu dessen Wortschatz solche Ausdrücke bekanntlich gar nicht gehören:
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17.3.2010


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