„Rechnungshof prüft Cross-Border-Deals“ (TT, 25.9.2008)
„Rechnungshof wird CBL-Verträge prüfen“ (ORF Tirol, 25.9.2008)
Österreich, 25.9.2008
Soviel zur historischen Wahrheit.
TT: „Erste Details sind bereits durchgesickert“
Falsch. Ausgewählte Details aus dem Rohbericht wurden der TT von Wallnöfer exklusiv durchgegeben.
TT: „Die Fragelisten der Landtagsklubs mit den 230 Einzelfragen wurden im Rahmen der Prüfung mitberücksichtigt.“
Falsch. Der größte Teil der Fragen der Grünen und des Bürgerforums wurde nicht berücksichtigt, geschweige denn beantwortet.
TT: „Auskünfte und Einsicht in Unterlagen und Verträge waren umfassend gewährleistet.“
Falsch. Wie schon seinerzeit der Bundesrechnungshof bei der „Prüfung“ eines CBL-Vertrages der IKB konnte auch der Landesrechnungshof nicht in die Originalverträge Einsicht nehmen.
Der „Prüfbericht“ basiert über weite Strecken auf den von der TIWAG freiwillig erteilten bzw. nicht erteilten Antworten auf einen Fragenkatalog des Landesrechnungshofes.
TT: „In 40 Aufsichtsratssitzungen wurden die Cross-Border-Geschäfte der Tiwag behandelt.“
Falsch. Es waren keine 40 und auch keine 20 Aufsichtsratssitzungen, in denen die CBL-„Geschäfte“ der TIWAG behandelt wurden. Ja, es haben in der Zeit der fünf Vertragsabschlüsse der TIWAG (2001 bis 2003) insgesamt nicht einmal zehn AR-Sitzungen stattgefunden.
Der Landesrechnungshof ist ein Landesrechtfertigungshof, nichts anderes, der den Mächtigen stets ergebenst das von ihnen gewünschte „Kontroll“-Ergebnis liefert. Seine Funktion ist es, der Kritik die Spitze zu nehmen, siehe Illwerke-Vertrag, siehe TIWAG-Werbeausgaben u.a.m.
Im gegenständlichen Falle hatte er die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses im Landtag zum Thema Cross-Border-Leasing abzublocken.
TT: „Laut Einschätzung des Rechnungshofes liegen die Eigentumsrechte nach wie vor bei der Tiwag.“
„Einschätzung“ ist gut. Dafür hätte es keine achtmonatige Show gebraucht.
Richtig ist, dass nach österreichischem Recht die TIWAG, nach US-Recht, das den Verträgen zugrunde liegt, der amerikanische Trust Eigentümer der TIWAG-Anlagen ist. Gerichtsort ist New York.
TT: „Spekuliert wurde auch immer wieder über eine mögliche Haftung des Landes: Im Rahmen der CBL-Transaktion vereinbarten die Vertragspartner keine Haftung des Landes.“
Falsch. Das Land Tirol, „the Province of Tyrol", kommt in den „Operative Documents" der Transaktionsverträge unzählige Male vor, weil es erstens mit seinem Rating und zweitens mit seinem aufrecht zu erhaltenden Aktienanteil die Rolle der TIWAG besichert. Damit haftet das Land für deren eingegangene vertragliche Verpflichtungen.
Hätte der Landesrechnungshof Einblick in die Verträge nehmen dürfen, hätte er das ohne Zweifel feststellen können.
TT: „Die internationale Finanzmarktsituation wirkt sich mit Restrukturierungskosten von derzeit ca. 2,1 Prozent des Barwertvorteils aus.“
Falsch. Das wären 4,2 Millionen US-Dollar. Falls der TIWAG-Vorstand den Beamten des Rechnungshofes wirklich diese Zahl genannt haben sollte, dann hat er ihnen alles andere als die Wahrheit erzählt. Diese nämlich ist, dass die TIWAG in den vergangenen Monaten bereits vier Mal enorme Geldsummen loseisen und nachschießen musste, um ihren CBL-Vertragsverpflichtungen nachzukommen. Unter anderem hatte sie kürzlich eine Bankgarantie in der Höhe von 80 Millionen US-Dollar als Sicherheit beizubringen. Allein deren Bereitstellung dürfte jährlich um die zwei Millionen Dollar kosten. Auch mussten von der TIWAG nocheinmal um die 78 Millionen US-Dollar auf einem Festgeldkonto im Ausland deponiert werden, auf das sie bis auf weiteres nicht einmal Zugriff hat.
Von alldem scheint der Landesrechnungshof nichts gehört zu haben, erst recht nichts von den Beraterkosten für diese notwendig gewordenen Sicherstellungen, welche ja für sich allein schon die Eine-Million-Euro-Marke längst überschritten haben.
Die von der TIWAG mitgeteilte Schadenssumme von 2,1 Prozent (= 4,2 Millionen US-Dollar) ist eine sträfliche, wenn nicht strafbare Irreführung des Kontrollamtes. Eine Aufnahme dieser unwahren Behauptung in den Rechnungshofbericht wäre der Beweis dafür, dass die Kontrollbeamten ihre Sorgfaltspflicht gröblichst missachtet hätten.
Dass Vahrner das von Wallnöfer hingeworfene Hölzl brav apportiert, beweist hingegen gar nichts mehr, weil bezüglich der Verhaberung von TIWAG und TT längst alles bewiesen ist.
8.6.2009
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